Führt die Steuerfestsetzung zu einer Nachzahlung, verzinst das Finanzamt den Betrag ab 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres. Der Zinssatz beträgt seit der Reform 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent im Jahr.
Zinslauf und Berechnung
Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres der Steuerentstehung und endet mit Bekanntgabe des Steuerbescheids. Verzinst wird der auf 50 Euro abgerundete Unterschiedsbetrag; volle Monate zählen.
Vermeidung
Wer eine Nachzahlung erwartet, kann freiwillige Zahlungen leisten oder die Vorauszahlungen anpassen lassen. Kehrseite sind Erstattungszinsen; wird die Vollziehung ausgesetzt, entstehen Aussetzungszinsen.
| Zinssatz | 0,15 % pro Monat (1,8 % p. a.) |
|---|---|
| Karenzzeit | 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres |
| Berechnung | volle Monate, Abrundung auf 50 € |
| Ende | Bekanntgabe des Steuerbescheids |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch sind Nachzahlungszinsen heute?
0,15 Prozent pro Monat beziehungsweise 1,8 Prozent pro Jahr; die Höhe wird regelmäßig überprüft.
Sind Nachzahlungszinsen abziehbar?
Nein, Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind nicht abziehbar. Erstattungszinsen sind dagegen als Kapitalerträge steuerpflichtig.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

