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Glossar · Verfahren & AO§ 233a AODefinition

Nachzahlungszinsen

Verzinsung von Steuernachzahlungen mit 0,15 % pro Monat nach Ablauf der 15-monatigen Karenzzeit.

Das Wichtigste in Kürze

Führt die Steuerfestsetzung zu einer Nachzahlung, verzinst das Finanzamt den Betrag ab 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres. Der Zinssatz beträgt seit der Reform 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent im Jahr.

Rechtsgrundlage: § 233a AO Bereich: Verfahren & AO

Zinslauf und Berechnung

Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres der Steuerentstehung und endet mit Bekanntgabe des Steuerbescheids. Verzinst wird der auf 50 Euro abgerundete Unterschiedsbetrag; volle Monate zählen.

Vermeidung

Wer eine Nachzahlung erwartet, kann freiwillige Zahlungen leisten oder die Vorauszahlungen anpassen lassen. Kehrseite sind Erstattungszinsen; wird die Vollziehung ausgesetzt, entstehen Aussetzungszinsen.

Eckdaten · Nachzahlungszinsen
Zinssatz0,15 % pro Monat (1,8 % p. a.)
Karenzzeit15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres
Berechnungvolle Monate, Abrundung auf 50 €
EndeBekanntgabe des Steuerbescheids

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Nachzahlungszinsen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind Nachzahlungszinsen heute?

0,15 Prozent pro Monat beziehungsweise 1,8 Prozent pro Jahr; die Höhe wird regelmäßig überprüft.

Sind Nachzahlungszinsen abziehbar?

Nein, Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind nicht abziehbar. Erstattungszinsen sind dagegen als Kapitalerträge steuerpflichtig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 233a AO – Verzinsung von Steuernachforderungen. Gesetze im Internet.
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