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Glossar · Grundlagen & System§ 32a EStGDefinition

Progressionszone

Tarifbereich mit steigendem Grenzsteuersatz zwischen Grundfreibetrag und Proportionalzone.

Das Wichtigste in Kürze

Im Einkommensteuertarif folgt auf den Grundfreibetrag die Progressionszone, in der der Grenzsteuersatz linear vom Eingangssatz bis 42 % ansteigt. Danach beginnt die Proportionalzone mit konstantem Spitzensteuersatz.

Rechtsgrundlage: § 32a EStG Bereich: Grundlagen & System

Kalte Progression

Steigen Löhne nur zum Inflationsausgleich, kann die Progression zu einer real höheren Belastung führen (kalte Progression). Der Gesetzgeber verschiebt die Tarifeckwerte regelmäßig, um dies abzumildern.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Progressionszone zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist kalte Progression?

Ein Effekt, bei dem inflationsbedingte Lohnerhöhungen zu höherer Steuerbelastung führen, obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif. Gesetze im Internet.
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