SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Grundlagen & System§ 3 Abs. 2 AODefinition

Realsteuern

Sammelbegriff für Grundsteuer und Gewerbesteuer.

Das Wichtigste in Kürze

Realsteuern (auch Objektsteuern) knüpfen an ein Objekt an, nicht an die persönlichen Verhältnisse. Dazu zählen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer; beide stehen den Gemeinden zu und werden über den Hebesatz bestimmt.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 AO Bereich: Grundlagen & System

Gemeindefinanzierung

Als wichtigste eigene Einnahmequelle der Gemeinden hängen die Realsteuern vom kommunalen Hebesatz ab. Anders als die Einkommensteuer berücksichtigen sie die persönliche Leistungsfähigkeit nicht.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Realsteuern zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Realsteuern?

Grundsteuer und Gewerbesteuer – objektbezogene Gemeindesteuern, deren Höhe über den Hebesatz festgelegt wird.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 3 AO – Steuern, steuerliche Nebenleistungen. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Realsteuern?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert