Rententräger übermitteln der Finanzverwaltung elektronisch die ausgezahlten Renten (Rentenbezugsmitteilung). Dadurch kennt das Finanzamt die steuerpflichtigen Rententeile und kann prüfen, ob eine Steuerpflicht besteht.
Folge für Rentner
Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag, fordert das Finanzamt zunehmend zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Die Daten sind in der vorausgefüllten Steuererklärung abrufbar.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Steuerabzug für Rentner (Rentenbezugsmitteilung) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Woher kennt das Finanzamt meine Rente?
Über die elektronische Rentenbezugsmitteilung der Rententräger nach § 22a EStG.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

