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Glossar · Rente & Alter§ 22a EStGDefinition

Steuerabzug für Rentner (Rentenbezugsmitteilung)

Meldung der Rententräger über gezahlte Renten an die Finanzverwaltung.

Das Wichtigste in Kürze

Rententräger übermitteln der Finanzverwaltung elektronisch die ausgezahlten Renten (Rentenbezugsmitteilung). Dadurch kennt das Finanzamt die steuerpflichtigen Rententeile und kann prüfen, ob eine Steuerpflicht besteht.

Rechtsgrundlage: § 22a EStG Bereich: Rente & Alter

Folge für Rentner

Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag, fordert das Finanzamt zunehmend zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Die Daten sind in der vorausgefüllten Steuererklärung abrufbar.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Woher kennt das Finanzamt meine Rente?

Über die elektronische Rentenbezugsmitteilung der Rententräger nach § 22a EStG.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 22a EStG – Rentenbezugsmitteilungen. Gesetze im Internet.
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