SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Verfahren & AO§ 240 AODefinition

Säumniszuschlag

Automatischer Zuschlag von 1 % je angefangenem Monat, wenn eine Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag gezahlt wird.

Das Wichtigste in Kürze

Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes ohne Bescheid, wenn eine fällige Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Sie betragen 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro abgerundeten Betrags je angefangenem Monat.

Rechtsgrundlage: § 240 AO Bereich: Verfahren & AO

Entstehung und Schonfrist

Bei Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen; bei Barzahlung oder Scheck nicht. Säumniszuschläge sind steuerliche Nebenleistungen und entstehen auch, wenn die Steuer später herabgesetzt wird.

Erlass und Abgrenzung

Bei plötzlicher Erkrankung oder erstmaliger Säumnis ist ein Erlass aus Billigkeitsgründen möglich, meist zur Hälfte. Wer nicht zahlen kann, beantragt besser rechtzeitig Stundung oder – bei Einspruch – die Aussetzung der Vollziehung.

Eckdaten · Säumniszuschlag
Höhe1 % je angefangenem Monat des rückständigen Betrags
Abrundungauf 50 € nach unten
Schonfrist3 Tage bei Überweisung (§ 240 Abs. 3 AO)
Entstehungohne Bescheid, kraft Gesetzes

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Säumniszuschlag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Säumniszuschläge vermeiden?

Durch rechtzeitige Zahlung, Stundungsantrag vor Fälligkeit oder Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren.

Sind Säumniszuschläge abziehbar?

Bei betrieblichen Steuern sind sie nicht abziehbare Nebenleistungen, soweit die zugrunde liegende Steuer nicht abziehbar ist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 240 AO – Säumniszuschläge. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Säumniszuschlag?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert