Kleine und mittlere Betriebe können neben der regulären AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter in Anspruch nehmen – frei verteilbar über fünf Jahre.
Kombination mit IAB
Die Sonderabschreibung lässt sich mit dem Investitionsabzugsbetrag kombinieren und schafft so einen erheblichen Vorzieheffekt bei der Steuer. Voraussetzung ist das Einhalten der Gewinngrenze.
| Sonder-AfA | bis 40 % |
|---|---|
| Verteilzeitraum | 5 Jahre |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer darf die Sonderabschreibung nutzen?
Betriebe, die die Gewinngrenze des § 7g EStG (200.000 €) im Vorjahr nicht überschritten haben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

