Ohne Nachweis einzelner Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 36 € (72 € bei Zusammenveranlagung). Er wirkt sich nur aus, wenn keine höheren Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Geringe Bedeutung
Da bereits Vorsorgeaufwendungen den Pauschbetrag meist deutlich übersteigen, spielt er praktisch selten eine Rolle. Er greift nur bei sehr geringen sonstigen Sonderausgaben.
| Pauschbetrag | 36 € / 72 € |
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Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich den Sonderausgaben-Pauschbetrag beantragen?
Nein, er wird automatisch berücksichtigt, wenn keine höheren Sonderausgaben nachgewiesen werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

