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Glossar · Grundlagen & System§ 10c EStGDefinition

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Pauschale von 36 € für Sonderausgaben ohne Einzelnachweis.

Das Wichtigste in Kürze

Ohne Nachweis einzelner Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 36 € (72 € bei Zusammenveranlagung). Er wirkt sich nur aus, wenn keine höheren Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlage: § 10c EStG Bereich: Grundlagen & System

Geringe Bedeutung

Da bereits Vorsorgeaufwendungen den Pauschbetrag meist deutlich übersteigen, spielt er praktisch selten eine Rolle. Er greift nur bei sehr geringen sonstigen Sonderausgaben.

Eckdaten · Sonderausgaben-Pauschbetrag
Pauschbetrag36 € / 72 €

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich den Sonderausgaben-Pauschbetrag beantragen?

Nein, er wird automatisch berücksichtigt, wenn keine höheren Sonderausgaben nachgewiesen werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 10c EStG – Sonderausgaben-Pauschbetrag. Gesetze im Internet.
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