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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 9 EStG (BUKG)Definition

Umzugskosten

Beruflich veranlasste Umzugskosten als Werbungskosten.

Das Wichtigste in Kürze

Ist ein Umzug beruflich veranlasst (Jobwechsel, erhebliche Fahrzeitverkürzung), sind die Kosten als Werbungskosten abziehbar – teils in tatsächlicher Höhe, teils über eine Umzugskostenpauschale.

Rechtsgrundlage: § 9 EStG (BUKG) Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Pauschale

Für sonstige Umzugsauslagen gibt es eine regelmäßig angepasste Pauschale; nachgewiesene Kosten (Spedition, doppelte Miete, Maklergebühren für die Mietwohnung) sind zusätzlich abziehbar. Eine Fahrzeitverkürzung von täglich mindestens einer Stunde gilt als beruflich veranlasst.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Umzugskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst?

Bei Jobwechsel, erstmaliger Arbeitsaufnahme oder wenn sich der Arbeitsweg täglich um mindestens eine Stunde verkürzt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten. Gesetze im Internet.
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