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Glossar · Grundlagen & System§ 10d Abs. 1 EStGDefinition

Verlustrücktrag

Verrechnung von Verlusten mit den Einkünften des Vorjahres.

Das Wichtigste in Kürze

Der Verlustrücktrag erlaubt, nicht ausgeglichene Verluste mit den positiven Einkünften der beiden Vorjahre zu verrechnen und so bereits gezahlte Steuer zu erstatten – begrenzt auf einen Höchstbetrag.

Rechtsgrundlage: § 10d Abs. 1 EStG Bereich: Grundlagen & System

Wahlrecht

Der Rücktrag erfolgt von Amts wegen, kann aber auf Antrag beschränkt oder zugunsten des Verlustvortrags ausgeschlossen werden – etwa um Freibeträge im Vorjahr nicht verpuffen zu lassen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Verlustrücktrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Rücktrag oder Vortrag – was ist besser?

Der Rücktrag bringt schnelle Liquidität; der Vortrag lohnt, wenn im Vorjahr ohnehin kaum Steuer angefallen ist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 10d EStG – Verlustabzug. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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