SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Kapital & Anlage§ 43a Abs. 3 EStGDefinition

Verlustverrechnungstopf

Bankinterne Verrechnung von Kapitalverlusten mit Gewinnen.

Das Wichtigste in Kürze

Depotbanken führen sogenannte Verlustverrechnungstöpfe – getrennt für Aktien und sonstige Kapitalerträge. Verluste werden automatisch mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet, bevor Kapitalertragsteuer einbehalten wird.

Rechtsgrundlage: § 43a Abs. 3 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Verlustbescheinigung

Wer Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen will, benötigt bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und erklärt die Verluste über die Anlage KAP. Sonst werden sie ins Folgejahr vorgetragen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Verlustverrechnungstopf zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie verrechne ich Verluste über mehrere Depots?

Mit einer Verlustbescheinigung der Bank und Angabe in der Anlage KAP der Steuererklärung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 43a EStG – Bemessung der Kapitalertragsteuer. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Verlustverrechnungstopf?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert