Bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen kann ein Großteil steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb fortgeführt und Arbeitsplätze (Lohnsummenregelung) erhalten werden. Die Regelverschonung beträgt 85 %, die Optionsverschonung bis 100 %.
Behaltens- und Lohnsummenfrist
Voraussetzung ist die Fortführung über fünf bzw. sieben Jahre und das Einhalten der Lohnsumme. Verwaltungsvermögen ist begrenzt begünstigt. Ein zentrales Instrument der Unternehmensnachfolge.
| Regelverschonung | 85 % |
|---|---|
| Optionsverschonung | bis 100 % |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die Lohnsummenregelung?
Der Betrieb muss über die Behaltensfrist eine Mindest-Lohnsumme erhalten; sinkt sie zu stark, entfällt die Verschonung anteilig.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

