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Glossar · Erbschaft & Schenkung§§ 13a, 13b ErbStGDefinition

Verschonung von Betriebsvermögen

Steuerbegünstigte Übertragung von Betriebsvermögen bei Fortführung.

Das Wichtigste in Kürze

Bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen kann ein Großteil steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb fortgeführt und Arbeitsplätze (Lohnsummenregelung) erhalten werden. Die Regelverschonung beträgt 85 %, die Optionsverschonung bis 100 %.

Rechtsgrundlage: §§ 13a, 13b ErbStG Bereich: Erbschaft & Schenkung

Behaltens- und Lohnsummenfrist

Voraussetzung ist die Fortführung über fünf bzw. sieben Jahre und das Einhalten der Lohnsumme. Verwaltungsvermögen ist begrenzt begünstigt. Ein zentrales Instrument der Unternehmensnachfolge.

Eckdaten · Verschonung von Betriebsvermögen
Regelverschonung85 %
Optionsverschonungbis 100 %

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Lohnsummenregelung?

Der Betrieb muss über die Behaltensfrist eine Mindest-Lohnsumme erhalten; sinkt sie zu stark, entfällt die Verschonung anteilig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 13a ErbStG – Verschonung Betriebsvermögen. Gesetze im Internet.
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