Steht ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, kann ihn das Finanzamt jederzeit ohne besonderen Grund ändern – zugunsten wie zulasten des Steuerpflichtigen –, solange die Festsetzungsfrist läuft.
Bedeutung
Der Vorbehalt wird häufig bei noch nicht abschließend geprüften Fällen gesetzt, etwa vor einer Außenprüfung. Auch der Steuerpflichtige kann bis zum Wegfall des Vorbehalts eine Änderung beantragen.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Vorbehalt der Nachprüfung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange gilt der Vorbehalt?
Bis er aufgehoben wird oder die Festsetzungsfrist abläuft; dann entfällt er automatisch.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

