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Glossar · Bescheid & Rechtsbehelf§ 164 AODefinition

Vorbehalt der Nachprüfung

Bescheid, der jederzeit in vollem Umfang geändert werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

Steht ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, kann ihn das Finanzamt jederzeit ohne besonderen Grund ändern – zugunsten wie zulasten des Steuerpflichtigen –, solange die Festsetzungsfrist läuft.

Rechtsgrundlage: § 164 AO Bereich: Bescheid & Rechtsbehelf

Bedeutung

Der Vorbehalt wird häufig bei noch nicht abschließend geprüften Fällen gesetzt, etwa vor einer Außenprüfung. Auch der Steuerpflichtige kann bis zum Wegfall des Vorbehalts eine Änderung beantragen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Vorbehalt der Nachprüfung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange gilt der Vorbehalt?

Bis er aufgehoben wird oder die Festsetzungsfrist abläuft; dann entfällt er automatisch.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 164 AO – Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Gesetze im Internet.
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