Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist abziehbar, wenn sie mit einer weiterhin steuerpflichtigen Einkunftsquelle zusammenhängt. Bei Verkauf einer Immobilie gehört sie regelmäßig zu den Veräußerungskosten und ist nicht als Werbungskosten abziehbar.
Abziehbar oder nicht
Wird das Darlehen zur Finanzierung eines anderen Vermietungsobjekts umgeschuldet, sind die Kosten Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung. Erfolgt die Ablösung wegen Verkaufs, ordnet die Rechtsprechung sie dem Veräußerungsvorgang zu.
Sonderfall Spekulationsgeschäft
Liegt der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist, mindert die Entschädigung als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn. Andernfalls bleibt sie steuerlich unbeachtlich; Schuldzinsen nach Verkauf sind nur unter engen Voraussetzungen abziehbar – siehe Mieteinnahmen.
| Grundsatz | abziehbar nur bei Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften |
|---|---|
| Verkauf | regelmäßig Veräußerungskosten, keine Werbungskosten |
| Umschuldung | abziehbar, wenn neues Objekt vermietet wird |
| Privatverkauf | Berücksichtigung nur innerhalb der Spekulationsfrist |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Vorfälligkeitsentschädigung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung nach Verkauf absetzen?
In der Regel nicht als Werbungskosten. Innerhalb der Zehnjahresfrist mindert sie aber den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
Was gilt bei Umschuldung?
Bleibt der Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie bestehen, ist der Abzug als Werbungskosten möglich.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

