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Glossar · Bescheid & Rechtsbehelf§ 165 AODefinition

Vorläufige Steuerfestsetzung

Bescheid, der in einzelnen Punkten offengehalten wird.

Das Wichtigste in Kürze

Ist ungewiss, ob die Voraussetzungen für die Steuer vorliegen – etwa wegen anhängiger Musterverfahren –, kann das Finanzamt die Steuer teilweise vorläufig festsetzen. Der vorläufige Punkt bleibt änderbar, ohne dass es eines Einspruchs bedarf.

Rechtsgrundlage: § 165 AO Bereich: Bescheid & Rechtsbehelf

Vorteil für Steuerpflichtige

Läuft zu einer Rechtsfrage ein Musterverfahren, profitieren Steuerpflichtige mit vorläufigem Bescheid automatisch von einer späteren günstigen Entscheidung – ohne selbst Einspruch einlegen zu müssen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Vorläufige Steuerfestsetzung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich bei einem Vorläufigkeitsvermerk noch Einspruch einlegen?

Für den vom Vermerk erfassten Punkt nicht; für andere Streitpunkte hingegen schon.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 165 AO – Vorläufige Steuerfestsetzung. Gesetze im Internet.
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