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Ratgeber · Verbraucher§ 850c ZPO§ 840 ZPODrittschuldner

Lohnpfändung: was der Arbeitgeber abführen muss

Ob Pfändungsbeschluss oder Insolvenzabtretung: Der Arbeitgeber muss rechnen, erklären und abführen – und haftet bei Fehlern. Für Beschäftigte lohnt der Blick auf die Abrechnung, denn unpfändbare Bestandteile werden häufig übersehen.

Lohnabrechnung wird im Betrieb geprüftNicht der Bruttolohn zählt, sondern das pfändbare Netto nach Abzug unpfändbarer Bestandteile.

Der häufigste Fehler in der Praxis: Zuschläge, Auslösungen und Teile des Weihnachtsgelds werden mitgepfändet, obwohl § 850a ZPO sie schützt.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026

Das Wichtigste in Kürze

Mit Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses – oder mit der Abtretung im Insolvenzverfahren – wird der Arbeitgeber Drittschuldner. Er ermittelt das pfändbare Netto nach § 850c ZPO, zieht die unpfändbaren Bezüge nach § 850a ZPO ab, gibt binnen zwei Wochen die Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) ab und führt an den Gläubiger bzw. Treuhänder ab. Mehrere Pfändungen werden nach dem Zeitpunkt der Zustellung bedient; die Insolvenzabtretung verdrängt spätere Pfändungen.

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist das Netto. Davon abzuziehen sind die unpfändbaren Bezüge nach § 850a ZPO – etwa die Hälfte der Mehrarbeitsvergütung, Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszuschläge, Auslösungen sowie Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zu einem gesetzlichen Betrag.

Aus dem verbleibenden Betrag ergibt der Pfändungsfreibetrag nach § 850c ZPO – Grundbetrag plus Erhöhungen je Unterhaltspflicht – den pfändbaren Teil. Über der Freigrenze wird gestaffelt gepfändet; oberhalb eines Höchstbetrags ist der Rest voll pfändbar. Die Werte werden jährlich zum 1. Juli angepasst.

Unterhaltspflichten nachweisen

Der Arbeitgeber berücksichtigt nur die Unterhaltspflichten, die ihm bekannt und belegt sind. Reiche Geburtsurkunden, Unterhaltstitel oder Bescheide ein – jede nicht berücksichtigte Person kostet dich Geld.

Pflichten des Betriebs

Arbeitgeberpflichten als Drittschuldner
PflichtInhalt
Drittschuldnererklärungbinnen zwei Wochen, § 840 ZPO – Bestand, Höhe, konkurrierende Pfändungen
Abführungmonatlich an Gläubiger bzw. Treuhänder
RangfolgeReihenfolge der Zustellung; Unterhaltspfändungen vorrangig
AufbewahrungBeschlüsse und Berechnungen zur Lohnakte
Auskunftkeine Weitergabe an Dritte – Datenschutz beachten
Haftungbei fehlerhafter Abführung gegenüber dem Gläubiger

Kündigen darf der Arbeitgeber wegen einer Pfändung nicht – sie ist kein Kündigungsgrund. Auch die Weitergabe der Information an Kollegen ist ein Datenschutzverstoß.

Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Mit Eröffnung sind Einzelvollstreckungen unzulässig; laufende Lohnpfändungen von Insolvenzgläubigern entfallen. Der pfändbare Teil fließt an den Verwalter, nach Aufhebung an den Treuhänder aufgrund der Abtretung nach § 287 Abs. 2 InsO.

Der Arbeitgeber sollte sich die Abtretung und – nach Aufhebung – den Beschluss vorlegen lassen und die Zahlungsempfänger sauber dokumentieren. Zahlt er an den falschen Empfänger, wird er nicht frei.

Abrechnung prüfen – als Beschäftigter

Vergleiche die Abrechnung mit der amtlichen Pfändungstabelle: Stimmen Netto, Zahl der berücksichtigten Unterhaltspflichten und der abgeführte Betrag? Prüfe außerdem, ob unpfändbare Bestandteile herausgerechnet wurden – Zuschläge, Aufwandsentschädigungen, Teile von Sonderzahlungen.

Bei Streit entscheidet das Vollstreckungsgericht. Ein Antrag nach § 850f ZPO kann den unpfändbaren Betrag erhöhen, wenn besondere Bedürfnisse bestehen – etwa erhöhte Krankheitskosten.


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Lohnpfändung prüfen

6 Punkte
  • 1. Beschluss lesenWer pfändet, in welcher Höhe, ab wann?
  • 2. Unterhaltspflichten belegenNachweise beim Arbeitgeber einreichen.
  • 3. Unpfändbares prüfen§ 850a ZPO: Zuschläge, Auslösungen, Sonderzahlungen.
  • 4. Tabelle vergleichenAbgeführten Betrag mit der Pfändungstabelle abgleichen.
  • 5. Rangfolge klärenMehrere Pfändungen – Reihenfolge der Zustellung.
  • 6. Antrag prüfen§ 850f ZPO bei besonderen Bedürfnissen.
0 von 6 erledigt

Häufige Fragen (FAQ)

Darf mein Arbeitgeber wegen der Pfändung kündigen?

Nein. Eine Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund.

Was ist die Drittschuldnererklärung?

Die Auskunft des Arbeitgebers an den Gläubiger nach § 840 ZPO – binnen zwei Wochen ab Zustellung.

Welche Lohnbestandteile sind unpfändbar?

Unter anderem die Hälfte der Mehrarbeitsvergütung, bestimmte Zuschläge, Auslösungen sowie Teile des Weihnachtsgelds (§ 850a ZPO).

Wie werden mehrere Pfändungen behandelt?

Nach dem Zeitpunkt der Zustellung; Unterhaltsgläubiger haben Vorrang.

Was passiert im Insolvenzverfahren?

Einzelpfändungen von Insolvenzgläubigern entfallen; abgeführt wird an Verwalter bzw. Treuhänder.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026.

  1. § 850c ZPO – Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 850a ZPO – Unpfändbare Bezüge. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. § 840 ZPO – Erklärungspflicht des Drittschuldners. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
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