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Glossar · Erbschaft & Schenkung§ 3 ErbStGDefinition

Vermächtnis

Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils durch Testament – erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Vermächtnis verschafft dem Bedachten einen Anspruch gegen die Erben auf einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag. Der Erwerb unterliegt der Erbschaftsteuer, während die Erben die Last als Nachlassverbindlichkeit abziehen.

Rechtsgrundlage: § 3 ErbStG Bereich: Erbschaft & Schenkung

Steuerliche Behandlung

Der Vermächtnisnehmer erwirbt von Todes wegen und versteuert den Wert des Vermächtnisses nach seiner Steuerklasse und seinem Freibetrag. Bei den Erben ist die Vermächtnislast als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.

Gestaltungsformen

Möglich sind Geld-, Sach-, Nieß­brauchs- und Wohnrechtsvermächtnisse. Ein Nießbrauchsvermächtnis wird nach Jahreswert und Kapitalwert bewertet. Wer den Nachlass steuerlich planen will, prüft außerdem Familienheim und Pflichtteil.

Eckdaten · Vermächtnis
Rechtsgrundlage§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – Erwerb von Todes wegen
Bewertungnach dem Bewertungsgesetz, bei Rechten Kapitalwert
Beim ErbenAbzug als Nachlassverbindlichkeit
Freibeträgenach Verwandtschaftsverhältnis (§ 16 ErbStG)

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Vermächtnis zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss der Vermächtnisnehmer Erbschaftsteuer zahlen?

Ja, das Vermächtnis ist ein Erwerb von Todes wegen und nach Abzug der persönlichen Freibeträge steuerpflichtig.

Können Erben das Vermächtnis abziehen?

Ja, die Vermächtnislast ist als Nachlassverbindlichkeit vom steuerpflichtigen Erwerb abziehbar.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 3 ErbStG – Erwerb von Todes wegen. Gesetze im Internet.
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