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Lexikon · Familie & Kinder§§ 62 ff. EStGRechtsprechungFAQ

Kindergeld

Kindergeld ist die monatliche Familienleistung des Staates – 2026 einheitlich 259 € je Kind, unabhängig von der Kinderzahl.

Das Wichtigste in Kürze

Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs und wird von der Familienkasse ausgezahlt. Es beträgt 2026 einheitlich 259 € je Kind und Monat. Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch.

Rechtsgrundlage: §§ 62 ff. EStG Bereich: Familie & Kinder

Wer und wie lange Anspruch hat

Kindergeld gibt es für leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Bis 18 Jahre besteht der Anspruch voraussetzungslos, danach für Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder Studium, Übergangszeiten von bis zu vier Monaten oder mangels Ausbildungsplatz – längstens bis 25. Nach abgeschlossener Erstausbildung ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden grundsätzlich schädlich.

Auszahlung und Antrag

Kindergeld wird auf schriftlichen Antrag bei der Familienkasse gezahlt und kann nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Es wird monatlich überwiesen und ist steuerfrei. In der Steuererklärung wird es lediglich für die Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Eckdaten · Kindergeld
Betrag 2026259 € je Kind/Monat
Anspruchbis 18, in Ausbildung bis 25
AuszahlungFamilienkasse, monatlich
Rückwirkungmax. 6 Monate
VerhältnisGünstigerprüfung mit Freibetrag
Rechtsgrundlage§§ 62 ff. EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Kindergeld. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

III R 52/13BFH · 03.07.2014

Mehraktige Ausbildung als einheitliche Erstausbildung

Der BFH entschied, dass mehrere Ausbildungsabschnitte (z. B. Bachelor und Master) als einheitliche Erstausbildung gelten können. Dann ist eine daneben ausgeübte Erwerbstätigkeit für den Kindergeldanspruch unschädlich.

Kernaussage: Bei einheitlicher Erstausbildung bleibt der Kindergeldanspruch trotz Nebenjob erhalten.
§ 66 Abs. 3 EStGGesetz · Rechtsstand 2026

Sechsmonatige Rückwirkung des Antrags

Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Antragseingang ausgezahlt. Ein verspäteter Antrag führt daher zum endgültigen Verlust länger zurückliegender Ansprüche.

Kernaussage: Der Kindergeldantrag sollte zeitnah gestellt werden.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Es beträgt einheitlich 259 € je Kind und Monat – unabhängig davon, ob es das erste oder ein weiteres Kind ist.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?

Bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Voraussetzungen, danach bei Ausbildung, Studium, Übergangszeiten oder fehlendem Ausbildungsplatz bis längstens 25 Jahre.

Darf mein Kind neben der Ausbildung arbeiten?

Während der Erstausbildung ja, ohne Einschränkung. Nach abgeschlossener Erstausbildung ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden grundsätzlich schädlich – außer bei einem Ausbildungsdienstverhältnis oder Minijob.

Was ist eine mehraktige Erstausbildung?

Mehrere aufeinander aufbauende Abschnitte (z. B. Bachelor und Master) können als einheitliche Erstausbildung gelten. Dann bleibt der Kindergeldanspruch trotz Nebenjob erhalten (BFH III R 52/13).

Wie beantrage ich Kindergeld?

Schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse. Erforderlich ist die steuerliche Identifikationsnummer von Kind und beantragendem Elternteil.

Wie weit rückwirkend wird Kindergeld gezahlt?

Nur für die letzten sechs Monate vor Antragseingang (§ 66 Abs. 3 EStG). Ein verspäteter Antrag führt zum Verlust länger zurückliegender Ansprüche.

Ist Kindergeld steuerpflichtig?

Nein. Kindergeld ist steuerfrei. In der Steuererklärung wird es nur für die Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag herangezogen.

Wer erhält das Kindergeld bei getrennten Eltern?

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind bei keinem der Eltern, erhält es der Elternteil, der den höheren Unterhalt zahlt.

Gibt es Kindergeld auch im Ausland?

Innerhalb der EU/EWR besteht unter Voraussetzungen Anspruch. Bei Wohnsitz in Drittstaaten gelten besondere Regeln, teils mit Anrechnung ausländischer Familienleistungen.

Was passiert bei Behinderung des Kindes?

Für Kinder, die wegen einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wird Kindergeld ohne Altersgrenze gezahlt.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 62 EStG – Anspruchsberechtigte. Gesetze im Internet.
  2. § 32 EStG – Kinder. Gesetze im Internet.
  3. BFH III R 52/13 vom 03.07.2014. Bundesfinanzhof.
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