Sachbezüge sind Vorteile, die der Arbeitgeber nicht in Geld, sondern in Form von Waren oder Dienstleistungen gewährt (§ 8 Abs. 2 EStG). Bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat bleiben sie steuer- und sozialabgabenfrei. Typische Beispiele sind Gutscheine, Tankkarten oder Warengutscheine – abzugrenzen vom steuerpflichtigen Barlohn.
Die 50-Euro-Freigrenze
Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird sie in einem Monat auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und beitragspflichtig. Gutscheine und Geldkarten sind nur begünstigt, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Vorgaben des ZAG erfüllen.
Abgrenzung und weitere Grenzen
Reine Geldleistungen und nachträgliche Kostenerstattungen sind kein Sachbezug, sondern Barlohn. Daneben gibt es die 60-€-Grenze für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag) sowie die 110-€-Freibeträge für Betriebsveranstaltungen. Der geldwerte Vorteil von Dienstwagen und Verpflegung wird gesondert bewertet.
| Freigrenze | 50 € pro Monat |
|---|---|
| Charakter | Freigrenze (nicht Freibetrag) |
| Gutscheine | nur zweckgebunden (ZAG) |
| Aufmerksamkeiten | bis 60 € je Anlass |
| Betriebsfeier | 110 € Freibetrag |
| Rechtsgrundlage | § 8 Abs. 2 EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Sachbezug & 50-Euro-Freigrenze. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Abgrenzung Sachbezug und Barlohn
Der BFH stellte klar, dass es für die Einordnung als Sachbezug auf den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers ankommt: Kann er nur eine Sache verlangen, liegt Sachlohn vor; kann er stattdessen Geld verlangen, ist es Barlohn.
50-Euro-Freigrenze
§ 8 Abs. 2 EStG stellt Sachbezüge bis 50 € im Monat steuerfrei. Gutscheine und Geldkarten sind nur begünstigt, wenn sie den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechen.
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Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist ein Sachbezug?
Ein geldwerter Vorteil, den der Arbeitgeber in Form von Waren oder Dienstleistungen statt in Geld gewährt – etwa Gutscheine, Tankkarten oder Warengutscheine.
Wie hoch ist die Freigrenze?
50 € pro Monat. Bis zu diesem Betrag bleiben Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einer Freigrenze führt schon geringfügiges Überschreiten dazu, dass der gesamte Betrag steuerpflichtig wird. Ein Freibetrag bliebe dagegen bis zur Höhe stets steuerfrei.
Sind Gutscheine immer begünstigt?
Nur, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. Reine Geldkarten sind nicht begünstigt.
Was gilt bei einem Wahlrecht auf Geldauszahlung?
Kann der Arbeitnehmer statt der Sache Geld verlangen, liegt steuerpflichtiger Barlohn vor (BFH VI R 32/18). Die 50-€-Freigrenze greift dann nicht.
Was sind Aufmerksamkeiten?
Sachzuwendungen zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit bis 60 € je Anlass. Sie werden nicht auf die 50-€-Freigrenze angerechnet.
Wie werden Betriebsveranstaltungen behandelt?
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung (für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr).
Zählt das Jobticket zum Sachbezug?
Ein steuerfrei überlassenes Jobticket ist gesondert begünstigt und wird auf die Entfernungspauschale angerechnet. Es ist von der 50-€-Freigrenze abzugrenzen.
Muss ich Sachbezüge in der Steuererklärung angeben?
Steuerfreie Sachbezüge nicht. Steuerpflichtige geldwerte Vorteile sind bereits im Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.
Kann der Arbeitgeber Sachbezüge pauschal versteuern?
Ja, bestimmte Sachzuwendungen kann der Arbeitgeber nach § 37b EStG mit 30 % pauschal versteuern, sodass sie beim Arbeitnehmer steuerfrei bleiben.
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