SteuerNest
Begriff suchenZum Lexikon
Lexikon · Erbschaft & Schenkung§ 7 ErbStGRechtsprechungFAQ

Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer erfasst unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden – mit denselben Freibeträgen und Steuersätzen wie die Erbschaftsteuer, alle zehn Jahre nutzbar.

Das Wichtigste in Kürze

Die Schenkungsteuer (§ 7 ErbStG) besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Es gelten dieselben persönlichen Freibeträge und Steuersätze wie bei der Erbschaftsteuer – etwa 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € je Kind. Die Freibeträge leben alle zehn Jahre wieder auf, was gestaffelte Schenkungen steuergünstig macht.

Rechtsgrundlage: § 7 ErbStG Bereich: Erbschaft & Schenkung

Freibeträge und 10-Jahres-Frist

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und stehen je Schenker und Beschenktem alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Frühere Schenkungen desselben Schenkers innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. So lassen sich größere Vermögen durch mehrere Schenkungen über die Jahre steuerfrei übertragen.

Kettenschenkung und Anzeigepflicht

Bei der Kettenschenkung wird Vermögen über einen Angehörigen weitergereicht, um dessen Freibetrag zu nutzen – zulässig, wenn der Zwischenerwerber frei über das Geschenk verfügen kann. Jede Schenkung ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Für Betriebsvermögen und das Familienheim gelten besondere Befreiungen.

Eckdaten · Schenkungsteuer
Ehegatte500.000 € Freibetrag
Kinder400.000 € je Kind
Enkel200.000 €
Fristalle 10 Jahre erneut
Anzeigebinnen 3 Monaten
Rechtsgrundlage§ 7 ErbStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Schenkungsteuer. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

II R 6/16BFH · 27.10.2020

Kettenschenkung zulässig

Der BFH bestätigte, dass eine Kettenschenkung – etwa von einem Elternteil über den anderen an das Kind – anzuerkennen ist, wenn der Zwischenerwerber nicht zur Weitergabe verpflichtet ist und frei über das Zugewendete verfügen kann.

Kernaussage: Ohne Weitergabeverpflichtung liegen zwei getrennte, jeweils begünstigte Schenkungen vor.
§ 14 ErbStGGesetz · Rechtsstand 2026

Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

§ 14 ErbStG rechnet mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen. Der persönliche Freibetrag steht in diesem Zeitraum nur einmal zur Verfügung.

Kernaussage: Erst nach Ablauf von zehn Jahren lebt der Freibetrag vollständig wieder auf.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

Vertiefe Schenkungsteuer mit den passenden Ratgebern, Podcast-Folgen, Videos, Konfiguratoren und Musterschreiben von SteuerNest.

Verwandte Lexikon-Begriffe

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Schenkungsteuer?

Eine Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Sie ergänzt die Erbschaftsteuer und verwendet dieselben Freibeträge und Steuersätze.

Wie hoch sind die Freibeträge?

500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, 200.000 € für Enkel und 20.000 € für entferntere Beschenkte – jeweils je Schenker und alle zehn Jahre erneut.

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?

Alle zehn Jahre. Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; erst danach lebt der Freibetrag wieder auf.

Was ist eine Kettenschenkung?

Eine Weitergabe über einen Angehörigen, um dessen Freibetrag zu nutzen. Sie ist zulässig, wenn der Zwischenerwerber frei verfügen kann und nicht zur Weitergabe verpflichtet ist (BFH II R 6/16).

Muss ich eine Schenkung anzeigen?

Ja. Jede Schenkung ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen – auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt.

Welche Steuersätze gelten?

Wie bei der Erbschaftsteuer: in Steuerklasse I zwischen 7 % und 30 %, in Klasse II bis 43 % und in Klasse III bis 50 %, gestaffelt nach der Höhe des Erwerbs.

Ist die Schenkung des Familienheims steuerfrei?

Die Übertragung des selbstgenutzten Familienheims an den Ehegatten ist zu Lebzeiten steuerfrei möglich, ohne Größenbeschränkung und ohne Behaltensfrist.

Wie werden Nießbrauchsvorbehalte behandelt?

Behält sich der Schenker ein Nießbrauchsrecht vor, mindert dessen kapitalisierter Wert die Bemessungsgrundlage der Schenkung – ein häufiges Gestaltungsmittel.

Zählen Gelegenheitsgeschenke?

Übliche Gelegenheitsgeschenke (z. B. zu Geburtstag oder Hochzeit) sind in angemessenem Umfang steuerfrei und werden nicht auf den Freibetrag angerechnet.

Wer schuldet die Schenkungsteuer?

Grundsätzlich der Beschenkte, daneben auch der Schenker. Häufig übernimmt der Schenker die Steuer; das gilt dann selbst als zusätzliche Zuwendung.

Kontakt zur Redaktion

Frage zu „Schenkungsteuer"? Schreib uns.

Ist etwas unklar oder fehlt ein Aspekt? Unsere Redaktion beantwortet allgemeine Verständnisfragen zum Begriff. Bitte beachte: Wir dürfen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung leisten.

Antwort an: kontakt@steuernest.de

Beim Absenden gehen deine Angaben samt Anhängen direkt per E-Mail an kontakt@steuernest.de – ohne Umweg über dein Mailprogramm. Auf dieser Website werden keine Daten gespeichert.

Anzeige · Affiliate

Steuererklärung selbst machen – mit WISO Steuer

Du willst Schenkungsteuer und alle anderen Posten direkt in deiner Steuererklärung ansetzen? Mit WISO Steuer füllst du Anlage für Anlage geführt aus, überträgst Vorjahresdaten automatisch und sendest per ELSTER ans Finanzamt – ganz ohne Steuerberater.

  • Schritt-für-Schritt-Interview
  • Automatischer Belegabruf
  • Live-Steuererstattung
  • ELSTER-Direktversand
Zu WISO Steuer * Werbe-/Affiliate-Link. Bei Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision – für dich ohne Mehrkosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 7 ErbStG – Schenkungen unter Lebenden. Gesetze im Internet.
  2. § 14 ErbStG – Zusammenrechnung. Gesetze im Internet.
  3. BFH II R 6/16 vom 27.10.2020. Bundesfinanzhof.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Schenkungsteuer?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert