ELStAM sind die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Merkmale für den Lohnsteuerabzug: Steuerklasse, Kinderfreibetragszähler, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge. Der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab und rechnet danach ab.
Inhalt und Abruf
Gespeichert sind Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerabzug sowie eingetragene Freibeträge aus der Lohnsteuerermäßigung. Der Abruf erfolgt mit Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum.
Fehler und Korrektur
Falsche Merkmale führen zu zu hohem oder zu niedrigem Abzug. Korrekturen laufen über das Finanzamt; zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt über die Steuererklärung zurück. Ein Abruf kann auch gesperrt werden – dann gilt Steuerklasse 6.
| Verwaltung | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
|---|---|
| Inhalt | Steuerklasse, Kinderzähler, Kirchensteuer, Freibeträge |
| Abrufmerkmale | Steuer-ID und Geburtsdatum |
| Sperre | möglich – Abrechnung dann nach Steuerklasse 6 |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit ELStAM zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer ändert meine ELStAM?
Das Finanzamt auf Antrag – etwa bei Steuerklassenwechsel, Kinderberücksichtigung oder Freibeträgen.
Was passiert ohne ELStAM-Abruf?
Der Arbeitgeber muss nach Steuerklasse 6 abrechnen, was zu deutlich höherem Lohnsteuerabzug führt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

