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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 39e EStGDefinition

ELStAM

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – die digitale Lohnsteuerkarte, die der Arbeitgeber abruft.

Das Wichtigste in Kürze

ELStAM sind die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Merkmale für den Lohnsteuerabzug: Steuerklasse, Kinderfreibetragszähler, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge. Der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab und rechnet danach ab.

Rechtsgrundlage: § 39e EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Inhalt und Abruf

Gespeichert sind Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerabzug sowie eingetragene Freibeträge aus der Lohnsteuerermäßigung. Der Abruf erfolgt mit Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum.

Fehler und Korrektur

Falsche Merkmale führen zu zu hohem oder zu niedrigem Abzug. Korrekturen laufen über das Finanzamt; zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt über die Steuererklärung zurück. Ein Abruf kann auch gesperrt werden – dann gilt Steuerklasse 6.

Eckdaten · ELStAM
VerwaltungBundeszentralamt für Steuern (BZSt)
InhaltSteuerklasse, Kinderzähler, Kirchensteuer, Freibeträge
AbrufmerkmaleSteuer-ID und Geburtsdatum
Sperremöglich – Abrechnung dann nach Steuerklasse 6

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit ELStAM zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer ändert meine ELStAM?

Das Finanzamt auf Antrag – etwa bei Steuerklassenwechsel, Kinderberücksichtigung oder Freibeträgen.

Was passiert ohne ELStAM-Abruf?

Der Arbeitgeber muss nach Steuerklasse 6 abrechnen, was zu deutlich höherem Lohnsteuerabzug führt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 39e EStG – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Gesetze im Internet.
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