Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig und in größerem Umfang als der Mehrheit vergleichbarer Personen entstehen (§ 33 EStG). Abziehbar ist nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt. Deren Höhe richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl – und wird seit 2017 stufenweise berechnet.
Wann sind Kosten „außergewöhnlich"?
Die Aufwendungen müssen zwangsläufig sein – der Steuerpflichtige kann sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen. Typische Fälle sind Krankheitskosten, Pflegekosten, Kurkosten, Bestattungskosten oder Wiederbeschaffung nach Katastrophen.
Die zumutbare Belastung
Vom Gesamtbetrag der außergewöhnlichen Belastungen wird ein Eigenanteil abgezogen – die zumutbare Belastung. Sie beträgt je nach Einkommen zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte und sinkt mit steigender Kinderzahl. Seit dem BFH-Urteil von 2017 werden die Prozentstufen gestaffelt auf die jeweiligen Einkommensteile angewendet – das erhöht den abziehbaren Betrag.
Pauschbeträge statt Einzelnachweis
Für bestimmte Fälle gibt es Pauschbeträge ohne zumutbare Belastung: den Behinderten-Pauschbetrag, den Pflege-Pauschbetrag und den Hinterbliebenen-Pauschbetrag. Diese sind unabhängig von der zumutbaren Belastung und ohne Einzelnachweis abziehbar.
| Abzug | nur oberhalb der zumutbaren Belastung |
|---|---|
| Zumutbare Belastung | 1–7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte |
| Berechnung | stufenweise (BFH VI R 75/14) |
| Typische Fälle | Krankheit, Pflege, Bestattung, Kur |
| Pauschbeträge | ohne zumutbare Belastung |
| Rechtsgrundlage | § 33 EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Außergewöhnliche Belastungen. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Stufenweise Berechnung der zumutbaren Belastung
Der BFH entschied, dass die zumutbare Belastung nicht mehr nach einem einheitlichen Prozentsatz auf den Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet wird. Stattdessen ist der jeweils höhere Prozentsatz nur auf den Teil der Einkünfte anzuwenden, der die betreffende Stufe übersteigt.
Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten
Der BFH bestätigte, dass auch Krankheitskosten um die zumutbare Belastung zu kürzen sind. Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Existenzminimums greifen nicht, solange das sozialhilferechtliche Niveau gewahrt bleibt.
Verknüpfte Inhalte & Schlagworte
Vertiefe Außergewöhnliche Belastungen mit den passenden Ratgebern, Podcast-Folgen, Videos, Konfiguratoren und Musterschreiben von SteuerNest.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Zwangsläufige Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig und in größerem Umfang als der überwiegenden Mehrheit vergleichbarer Personen entstehen – etwa Krankheits-, Pflege- oder Bestattungskosten.
Was bedeutet „zumutbare Belastung"?
Ein einkommensabhängiger Eigenanteil zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Nur die Kosten oberhalb dieser Grenze wirken sich steuerlich aus.
Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?
Seit dem BFH-Urteil VI R 75/14 stufenweise: Der jeweils höhere Prozentsatz gilt nur für den Einkommensteil, der die betreffende Stufe übersteigt. Das ist günstiger als die frühere einheitliche Berechnung.
Welche Kosten sind typischerweise abziehbar?
Selbst getragene Krankheitskosten (Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz), Pflegekosten, Kurkosten, Bestattungskosten sowie Wiederbeschaffungskosten nach Katastrophen wie Hochwasser.
Sind Krankheitskosten immer abziehbar?
Nur soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen und zwangsläufig sind. Für bestimmte Behandlungen (z. B. Kur, wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden) ist ein amtsärztliches Attest vor Behandlungsbeginn nötig.
Was ist der Unterschied zu Sonderausgaben?
Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden) sind abschließend im Gesetz aufgezählt und meist ohne Eigenanteil abziehbar. Außergewöhnliche Belastungen erfassen atypische Notlagen und werden um die zumutbare Belastung gekürzt.
Gibt es Pauschbeträge?
Ja. Behinderten-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag und Hinterbliebenen-Pauschbetrag werden ohne Einzelnachweis und ohne Abzug der zumutbaren Belastung gewährt.
Kann ich Pflegekosten für Angehörige absetzen?
Ja, wenn Sie zwangsläufig für die Pflege eines Angehörigen aufkommen. Alternativ kommt der Pflege-Pauschbetrag in Betracht, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt.
Wirken sich Erstattungen aus?
Ja. Erstattungen von Krankenkasse, Beihilfe oder Versicherung sind gegenzurechnen. Nur die tatsächlich selbst getragenen Kosten sind ansatzfähig.
Sollte ich Kosten in einem Jahr bündeln?
Oft ja. Da nur der Betrag oberhalb der zumutbaren Belastung wirkt, kann es sinnvoll sein, planbare Ausgaben (z. B. Zahnersatz, Brille) in einem Jahr zu bündeln, um die Grenze zu überschreiten.
Zählen Fahrtkosten zu Ärzten?
Ja. Fahrten zu Ärzten, Therapien und Apotheken sind mit den Krankheitskosten ansetzbar – bei Pkw-Nutzung in der Regel mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer.
Wo trage ich außergewöhnliche Belastungen ein?
In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" der Einkommensteuererklärung. Belege müssen nicht mehr eingereicht, aber auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden können.
Frage zu „Außergewöhnliche Belastungen"? Schreib uns.
Ist etwas unklar oder fehlt ein Aspekt? Unsere Redaktion beantwortet allgemeine Verständnisfragen zum Begriff. Bitte beachte: Wir dürfen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung leisten.
Steuererklärung selbst machen – mit WISO Steuer
Du willst Außergewöhnliche Belastungen und alle anderen Posten direkt in deiner Steuererklärung ansetzen? Mit WISO Steuer füllst du Anlage für Anlage geführt aus, überträgst Vorjahresdaten automatisch und sendest per ELSTER ans Finanzamt – ganz ohne Steuerberater.
- Schritt-für-Schritt-Interview
- Automatischer Belegabruf
- Live-Steuererstattung
- ELSTER-Direktversand
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

