SteuerNest
Begriff suchenZum Lexikon
Lexikon · Arbeitnehmer & Lohn§ 9 EStGRechtsprechungFAQ

Fortbildungskosten

Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildung sind in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar – anders als die nur begrenzt absetzbare Erstausbildung.

Das Wichtigste in Kürze

Fortbildungskosten dienen der Sicherung oder Verbesserung der beruflichen Position und sind unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar (§ 9 EStG). Dazu zählen Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrten und Prüfungsgebühren. Abzugrenzen sind sie von den nur bis 6.000 € als Sonderausgaben abziehbaren Kosten der Erstausbildung.

Rechtsgrundlage: § 9 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Fortbildung, Erstausbildung oder Umschulung?

Fortbildung setzt eine abgeschlossene Erstausbildung voraus und ist voll abziehbar. Auch ein Zweitstudium, ein Masterstudium und eine Umschulung gelten als Fortbildung. Nur die erste Berufsausbildung oder das Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses sind lediglich beschränkt als Sonderausgaben abziehbar.

Abziehbare Posten & Verlustvortrag

Abziehbar sind Lehrgangs-, Studien- und Prüfungsgebühren, Fachbücher, Arbeitsmittel, Fahrtkosten (0,30 € je gefahrenem km) und ggf. Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Übersteigen die Fortbildungskosten die Einnahmen, entsteht ein Verlust, der als Verlustvortrag mit späterem Einkommen verrechnet werden kann.

Eckdaten · Fortbildungskosten
Fortbildungvoll als Werbungskosten
Erstausbildungnur Sonderausgaben (bis 6.000 €)
Zweitstudium / Mastervoll abziehbar
Umschulungvoll abziehbar
Verlustvortragmöglich
Rechtsgrundlage§ 9 EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Fortbildungskosten. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

2 BvL 22/14BVerfG · 19.11.2019

Erstausbildungskosten keine Werbungskosten

Das BVerfG bestätigte, dass Kosten der ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums außerhalb eines Dienstverhältnisses nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar sind. Fortbildungskosten nach abgeschlossener Erstausbildung bleiben davon unberührt.

Kernaussage: Nur die Erstausbildung ist vom vollen Werbungskostenabzug ausgeschlossen.
VI R 2/12BFH · 28.02.2013

Umschulung als vorweggenommene Werbungskosten

Der BFH erkannte Aufwendungen für eine berufliche Umschulung als vorweggenommene Werbungskosten an, wenn sie auf die Erzielung künftiger steuerpflichtiger Einnahmen gerichtet sind.

Kernaussage: Umschulungskosten sind auch ohne aktuelle Einnahmen als Werbungskosten abziehbar.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

Vertiefe Fortbildungskosten mit den passenden Ratgebern, Podcast-Folgen, Videos, Konfiguratoren und Musterschreiben von SteuerNest.

Verwandte Lexikon-Begriffe

Häufige Fragen (FAQ)

Sind Fortbildungskosten voll absetzbar?

Ja. Kosten der beruflichen Fort- und Weiterbildung nach abgeschlossener Erstausbildung sind unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar.

Was ist der Unterschied zur Erstausbildung?

Die erste Berufsausbildung oder das Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses sind nur bis 6.000 € als Sonderausgaben abziehbar. Fortbildung, Zweitstudium und Umschulung sind dagegen voll abziehbar.

Zählt ein Masterstudium als Fortbildung?

Ja. Ein Masterstudium setzt einen Bachelorabschluss voraus und gilt daher als Fortbildung mit vollem Werbungskostenabzug.

Welche Kosten kann ich ansetzen?

Kurs-, Studien- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten (0,30 €/km), Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Zinsen für ein Bildungsdarlehen.

Was ist ein Verlustvortrag?

Übersteigen die Fortbildungskosten die Einnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser wird gesondert festgestellt und mit Einkünften späterer Jahre verrechnet – ideal für Studierende ohne aktuelles Einkommen.

Sind Umschulungskosten absetzbar?

Ja, als vorweggenommene Werbungskosten, wenn die Umschulung auf künftige steuerpflichtige Einnahmen gerichtet ist (BFH VI R 2/12).

Kann ich ein Erststudium absetzen?

Nur als Sonderausgaben bis 6.000 €, sofern es außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Findet die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, sind die Kosten Werbungskosten.

Zählt ein Sprachkurs als Fortbildung?

Ja, wenn er beruflich veranlasst ist und die Kenntnisse im Beruf benötigt werden. Bei privater Mitveranlassung ist eine Aufteilung erforderlich.

Erstattet der Arbeitgeber, kann ich absetzen?

Nur den selbst getragenen Anteil. Steuerfreie Arbeitgebererstattungen mindern die abziehbaren Fortbildungskosten.

Wo trage ich Fortbildungskosten ein?

In der Anlage N bei den Werbungskosten. Für einen Verlustvortrag ist zusätzlich die Anlage zur Verlustfeststellung auszufüllen.

Kontakt zur Redaktion

Frage zu „Fortbildungskosten"? Schreib uns.

Ist etwas unklar oder fehlt ein Aspekt? Unsere Redaktion beantwortet allgemeine Verständnisfragen zum Begriff. Bitte beachte: Wir dürfen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung leisten.

Antwort an: kontakt@steuernest.de

Beim Absenden gehen deine Angaben samt Anhängen direkt per E-Mail an kontakt@steuernest.de – ohne Umweg über dein Mailprogramm. Auf dieser Website werden keine Daten gespeichert.

Anzeige · Affiliate

Steuererklärung selbst machen – mit WISO Steuer

Du willst Fortbildungskosten und alle anderen Posten direkt in deiner Steuererklärung ansetzen? Mit WISO Steuer füllst du Anlage für Anlage geführt aus, überträgst Vorjahresdaten automatisch und sendest per ELSTER ans Finanzamt – ganz ohne Steuerberater.

  • Schritt-für-Schritt-Interview
  • Automatischer Belegabruf
  • Live-Steuererstattung
  • ELSTER-Direktversand
Zu WISO Steuer * Werbe-/Affiliate-Link. Bei Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision – für dich ohne Mehrkosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten. Gesetze im Internet.
  2. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG – Berufsausbildungskosten. Gesetze im Internet.
  3. BVerfG 2 BvL 22/14 vom 19.11.2019. Bundesverfassungsgericht.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Fortbildungskosten?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert