SteuerNest
Begriff suchenZum Lexikon
Lexikon · Selbständige & Gewinn§ 18 EStGRechtsprechungFAQ

Freiberufler oder Gewerbe

Ob eine selbständige Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet über Gewerbesteuer, Buchführungspflicht und Kammermitgliedschaft – die Abgrenzung ist oft heikel.

Das Wichtigste in Kürze

Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG – etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater oder Journalisten. Sie zahlen keine Gewerbesteuer, sind nicht buchführungspflichtig und können eine EÜR erstellen. Gewerbetreibende unterliegen dagegen der Gewerbesteuer und der Gewerbeordnung.

Rechtsgrundlage: § 18 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Katalogberufe und eigenverantwortliche Tätigkeit

Freiberuflich sind die im Gesetz genannten Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten. Voraussetzung ist eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit aufgrund eigener Fachkenntnisse. Wer sich fachlich vorgebildeter Mitarbeiter bedient, bleibt nur freiberuflich, wenn er die Arbeit „aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend" prägt.

Abfärbetheorie und Bagatellgrenze

Übt eine Personengesellschaft neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten aus, kann die gesamte Tätigkeit „gewerblich infiziert" werden (Abfärbetheorie, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Der BFH hat hierfür eine Bagatellgrenze anerkannt: Bis zu 3 % der Gesamtumsätze und maximal 24.500 € gewerblicher Umsatz sind unschädlich.

Eckdaten · Freiberufler oder Gewerbe
Freiberufler§ 18 EStG, keine Gewerbesteuer
Gewerbe§ 15 EStG, Gewerbesteuer
Gewinnermittlung Freiberuflerstets EÜR möglich
Abfärbung§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Bagatellgrenze3 % / max. 24.500 €
Rechtsgrundlage§ 18 EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Freiberufler oder Gewerbe. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

VIII R 16/11BFH · 27.08.2014

Bagatellgrenze bei der Abfärbung

Der BFH erkannte an, dass eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit die freiberuflichen Einkünfte einer Personengesellschaft nicht gewerblich infiziert, solange sie 3 % der Gesamtnettoumsätze und 24.500 € nicht übersteigt.

Kernaussage: Geringfügige gewerbliche Umsätze führen nicht zur Abfärbung.
VIII R 41/09BFH · 08.04.2008

Eigenverantwortliche Tätigkeit trotz Mitarbeitern

Beschäftigt ein Freiberufler qualifizierte Mitarbeiter, bleibt seine Tätigkeit nur freiberuflich, wenn er sie leitend und eigenverantwortlich ausübt und den einzelnen Aufträgen den „Stempel seiner Persönlichkeit" gibt.

Kernaussage: Ohne eigenverantwortliche Prägung droht die Einstufung als Gewerbebetrieb.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

Vertiefe Freiberufler oder Gewerbe mit den passenden Ratgebern, Podcast-Folgen, Videos, Konfiguratoren und Musterschreiben von SteuerNest.

Verwandte Lexikon-Begriffe

Häufige Fragen (FAQ)

Was unterscheidet Freiberufler von Gewerbetreibenden?

Freiberufler üben eine der in § 18 EStG genannten oder ähnliche Tätigkeiten leitend und eigenverantwortlich aus. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen; Gewerbetreibende schon.

Welche Berufe sind freiberuflich?

Unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher sowie wissenschaftlich, künstlerisch oder schriftstellerisch Tätige.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zur gewerblichen Tätigkeit.

Was ist die Abfärbetheorie?

Übt eine Personengesellschaft neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten aus, kann die gesamte Tätigkeit gewerblich werden (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Der BFH lässt eine Bagatellgrenze zu.

Wie hoch ist die Bagatellgrenze?

Bis zu 3 % der Gesamtnettoumsätze und maximal 24.500 € gewerblicher Umsatz gelten als geringfügig und lösen keine Abfärbung aus (BFH VIII R 16/11).

Bleibe ich freiberuflich, wenn ich Angestellte habe?

Ja, solange Sie leitend und eigenverantwortlich tätig sind und den Aufträgen Ihren fachlichen Stempel geben. Delegieren Sie die Kernleistung vollständig, droht die Einstufung als Gewerbe.

Muss ich als Freiberufler bilanzieren?

Nein. Freiberufler sind unabhängig von Umsatz und Gewinn nicht buchführungspflichtig und können ihren Gewinn stets per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Wer entscheidet über die Einordnung?

Das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung, im Streitfall die Finanzgerichte. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Gesamtbild der Tätigkeit.

Was gilt für Mischtätigkeiten einer Einzelperson?

Bei Einzelunternehmern werden freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten getrennt beurteilt, sofern sie sich trennen lassen. Nur bei Personengesellschaften greift die Abfärbung.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung?

Freiberufler melden ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich.

Kontakt zur Redaktion

Frage zu „Freiberufler oder Gewerbe"? Schreib uns.

Ist etwas unklar oder fehlt ein Aspekt? Unsere Redaktion beantwortet allgemeine Verständnisfragen zum Begriff. Bitte beachte: Wir dürfen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung leisten.

Antwort an: kontakt@steuernest.de

Beim Absenden gehen deine Angaben samt Anhängen direkt per E-Mail an kontakt@steuernest.de – ohne Umweg über dein Mailprogramm. Auf dieser Website werden keine Daten gespeichert.

Anzeige · Affiliate

Steuererklärung selbst machen – mit WISO Steuer

Du willst Freiberufler oder Gewerbe und alle anderen Posten direkt in deiner Steuererklärung ansetzen? Mit WISO Steuer füllst du Anlage für Anlage geführt aus, überträgst Vorjahresdaten automatisch und sendest per ELSTER ans Finanzamt – ganz ohne Steuerberater.

  • Schritt-für-Schritt-Interview
  • Automatischer Belegabruf
  • Live-Steuererstattung
  • ELSTER-Direktversand
Zu WISO Steuer * Werbe-/Affiliate-Link. Bei Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision – für dich ohne Mehrkosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 18 EStG – Selbständige Arbeit. Gesetze im Internet.
  2. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Abfärbung. Gesetze im Internet.
  3. BFH VIII R 16/11 vom 27.08.2014. Bundesfinanzhof.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Freiberufler oder Gewerbe?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert