Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 EStG). Sie mindern die Überschusseinkünfte, insbesondere den Arbeitslohn. Ohne Nachweis wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € abgezogen; höhere tatsächliche Kosten wirken sich erst darüber hinaus aus.
Typische Werbungskosten
Zu den häufigsten Werbungskosten zählen die Entfernungspauschale, die Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel (PC, Werkzeug, Fachliteratur), Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Reisekosten sowie Kosten einer doppelten Haushaltsführung.
Abgrenzung und Erstausbildung
Werbungskosten müssen beruflich veranlasst sein; gemischt veranlasste Kosten sind bei sachgerechtem Maßstab aufteilbar. Kosten der eigenen Erstausbildung sind allerdings keine Werbungskosten, sondern nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar – das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Kosten einer Zweitausbildung sind dagegen voll abziehbar.
| Definition | Erwerbung/Sicherung/Erhaltung der Einnahmen |
|---|---|
| Pauschbetrag | 1.230 € (Arbeitnehmer) |
| Typische Posten | Fahrten, Homeoffice, Arbeitsmittel |
| Erstausbildung | nur Sonderausgaben (bis 6.000 €) |
| Zweitausbildung | voll als Werbungskosten |
| Rechtsgrundlage | § 9 EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Werbungskosten. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Erstausbildungskosten keine Werbungskosten
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass Aufwendungen für die erste Berufsausbildung oder ein Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses nicht als Werbungskosten, sondern nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar sind. Das ist verfassungsgemäß.
Aufteilung gemischt veranlasster Kosten
Gemischt – beruflich und privat – veranlasste Aufwendungen sind nach einem objektiven Maßstab (z. B. Zeitanteil) aufteilbar. Ein generelles Aufteilungsverbot besteht nicht.
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Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Was sind Werbungskosten?
Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 EStG). Bei Arbeitnehmern mindern sie den steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Wie hoch ist der Werbungskosten-Pauschbetrag?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 € pro Jahr und wird ohne Nachweis abgezogen. Höhere tatsächliche Werbungskosten wirken sich erst darüber hinaus aus.
Welche Werbungskosten sind am wichtigsten?
Die Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Reisekosten und Kosten einer doppelten Haushaltsführung.
Kann ich Arbeitsmittel sofort absetzen?
Arbeitsmittel bis 800 € netto sind sofort in voller Höhe absetzbar, teurere Gegenstände werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Computer und Software wird eine einjährige Nutzungsdauer akzeptiert.
Sind Fortbildungskosten Werbungskosten?
Ja. Aufwendungen für berufliche Fort- und Weiterbildung sind voll als Werbungskosten abziehbar – einschließlich Kursgebühren, Fahrten und Fachliteratur.
Warum sind Erstausbildungskosten keine Werbungskosten?
Das BVerfG (2 BvL 22/14) hat entschieden, dass Kosten der ersten Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar sind. Das ist verfassungsgemäß.
Kann ich gemischt genutzte Kosten aufteilen?
Ja. Nach der Rechtsprechung (GrS 1/06) sind gemischt veranlasste Aufwendungen nach einem objektiven Maßstab in einen beruflichen und privaten Teil aufteilbar.
Zählen Bewerbungskosten dazu?
Ja. Kosten für Bewerbungen (Porto, Fotos, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen) sind Werbungskosten – auch dann, wenn die Bewerbung erfolglos bleibt.
Wirken sich Werbungskosten immer aus?
Nur soweit sie den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bei kurzem Arbeitsweg und wenigen Ausgaben ist der Pauschbetrag oft schon höher.
Wo trage ich Werbungskosten ein?
In der Anlage N der Einkommensteuererklärung. Belege müssen nicht eingereicht, aber auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

