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Lexikon · Grundlagen & System§§ 10 ff. EStGRechtsprechungFAQ

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind privat veranlasste, gesetzlich benannte Aufwendungen wie Vorsorgebeiträge, Kirchensteuer, Spenden und Ausbildungskosten, die das zu versteuernde Einkommen mindern.

Das Wichtigste in Kürze

Sonderausgaben sind bestimmte privat veranlasste Aufwendungen, die das Gesetz ausdrücklich zum Abzug zulässt (§§ 10 ff. EStG). Dazu zählen Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden, Unterhaltsleistungen (Realsplitting), Kinderbetreuungskosten und Ausbildungskosten. Ohne Nachweis gilt ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €.

Rechtsgrundlage: §§ 10 ff. EStG Bereich: Grundlagen & System

Vorsorge- und übrige Sonderausgaben

Man unterscheidet Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und weitere Versicherungen) und die übrigen Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden, Ausbildungskosten für die eigene Erstausbildung bis 6.000 €, Unterhalt an den geschiedenen Partner, Kinderbetreuungskosten). Für viele gelten eigene Höchstbeträge.

Pauschbetrag und Höchstbeträge

Ohne höhere nachgewiesene Sonderausgaben wird ein Pauschbetrag von 36 € (72 € bei Zusammenveranlagung) berücksichtigt. Vorsorgeaufwendungen unterliegen gesonderten Höchstbeträgen; Spenden sind bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Abzugrenzen sind Sonderausgaben von den außergewöhnlichen Belastungen.

Eckdaten · Sonderausgaben
Pauschbetrag36 € (72 € Ehegatten)
Vorsorgeaufwendungeneigene Höchstbeträge
Spendenbis 20 % des GdE
Erstausbildungbis 6.000 €
Unterhalt (Realsplitting)bis 13.805 €
Rechtsgrundlage§§ 10 ff. EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Sonderausgaben. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

2 BvL 1/06BVerfG · 13.02.2008

Kranken- und Pflegeversicherung voll abziehbar

Das Bundesverfassungsgericht verlangte, dass Beiträge zur privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Umfang der Basisabsicherung vollständig als Sonderausgaben abziehbar sein müssen (Bürgerentlastungsgesetz).

Kernaussage: Die existenznotwendige Kranken- und Pflegeversorgung ist steuerlich freizustellen.
§ 10 Abs. 1 EStGGesetz · Rechtsstand 2026

Abschließender Katalog

§ 10 EStG zählt die abziehbaren Sonderausgaben abschließend auf. Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten noch im Katalog genannt sind, mindern die Steuer grundsätzlich nicht.

Kernaussage: Nur die gesetzlich benannten privaten Aufwendungen sind abziehbar.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Sonderausgaben?

Bestimmte privat veranlasste Aufwendungen, die das Gesetz zum Abzug zulässt – etwa Vorsorgebeiträge, Kirchensteuer, Spenden, Unterhalt und Kinderbetreuungskosten. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen.

Was ist der Unterschied zu Werbungskosten?

Werbungskosten sind beruflich veranlasst und mindern die Einkünfte. Sonderausgaben sind privat veranlasst und werden erst vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

Wie hoch ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag?

36 € für Ledige und 72 € bei Zusammenveranlagung. Er wird ohne Nachweis gewährt, falls keine höheren übrigen Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Welche Vorsorgeaufwendungen sind abziehbar?

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie zu bestimmten Lebensversicherungen – jeweils im Rahmen der Höchstbeträge.

Wie viel kann ich für Spenden absetzen?

Spenden an gemeinnützige Empfänger sind bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar; darüber hinausgehende Beträge können vorgetragen werden.

Sind Ausbildungskosten Sonderausgaben?

Kosten der eigenen Erstausbildung sind als Sonderausgaben bis 6.000 € abziehbar. Kosten einer Zweitausbildung oder eines Studiums nach abgeschlossener Erstausbildung sind dagegen Werbungskosten.

Was ist das Realsplitting?

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind mit dessen Zustimmung bis 13.805 € als Sonderausgaben abziehbar; beim Empfänger sind sie zu versteuern.

Kann ich die Kirchensteuer absetzen?

Ja, gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar – mit Ausnahme der auf Kapitalerträge einbehaltenen Kirchensteuer.

Wo trage ich Sonderausgaben ein?

Je nach Art in der Anlage Vorsorgeaufwand, der Anlage Sonderausgaben oder der Anlage Kind der Einkommensteuererklärung.

Lohnt sich der Einzelnachweis?

Fast immer, denn schon die Kirchensteuer oder wenige Spenden übersteigen den geringen Pauschbetrag von 36 €. Vorsorgeaufwendungen wirken sich zusätzlich in eigenen Höchstbeträgen aus.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 10 EStG – Sonderausgaben. Gesetze im Internet.
  2. § 10c EStG – Sonderausgaben-Pauschbetrag. Gesetze im Internet.
  3. BVerfG 2 BvL 1/06 vom 13.02.2008. Bundesverfassungsgericht.
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