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Lexikon · Rente & Alter§ 22 Nr. 1 EStGRechtsprechungFAQ

Rentenbesteuerung

Gesetzliche Renten werden nachgelagert besteuert: Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt für jeden neuen Jahrgang.

Das Wichtigste in Kürze

Die gesetzliche Rente wird nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG): Ein Teil der Rente ist steuerpflichtig, der Rest bleibt als Rentenfreibetrag steuerfrei. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt jährlich – der zunächst festgeschriebene Rentenfreibetrag bleibt dann in Euro konstant.

Rechtsgrundlage: § 22 Nr. 1 EStG Bereich: Rente & Alter

Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag

Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 %; für jeden späteren Jahrgang steigt der Anteil. Der im zweiten Rentenjahr ermittelte Rentenfreibetrag wird als fester Euro-Betrag lebenslang festgeschrieben – spätere Rentenerhöhungen sind damit voll steuerpflichtig. Nach dem Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil langsamer als ursprünglich geplant.

Erklärungspflicht und Doppelbesteuerung

Viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sobald die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Der BFH hat 2021 Grundsätze zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung aufgestellt: Renten dürfen nicht höher besteuert werden, als aus versteuertem Einkommen aufgebaut wurde.

Eckdaten · Rentenbesteuerung
Systemnachgelagerte Besteuerung
Besteuerungsanteilabhängig vom Rentenbeginn
Rentenfreibetragin Euro festgeschrieben
Rentenerhöhungenvoll steuerpflichtig
Erklärungspflichtab Überschreiten des Grundfreibetrags
Rechtsgrundlage§ 22 Nr. 1 EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Rentenbesteuerung. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

X R 33/19BFH · 19.05.2021

Grundsätze zur Doppelbesteuerung von Renten

Der BFH konkretisierte, wie eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Renten zu ermitteln ist: Die aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge müssen den steuerfreien Rentenzuflüssen gegenübergestellt werden.

Kernaussage: Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn der steuerfreie Rententeil geringer ist als die aus versteuertem Einkommen gezahlten Beiträge.
X R 20/19BFH · 19.05.2021

Berechnungsmethode bestätigt

In einem Parallelverfahren bestätigte der BFH die Berechnungsgrundsätze und wies die konkrete Klage ab, weil im Streitfall keine Doppelbesteuerung nachgewiesen war. Künftige Rentnerjahrgänge könnten jedoch betroffen sein.

Kernaussage: Die Nachweislast für eine Doppelbesteuerung trägt der Steuerpflichtige.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie wird meine Rente besteuert?

Nachgelagert: Ein vom Rentenbeginn abhängiger Anteil ist steuerpflichtig, der Rest bleibt als Rentenfreibetrag steuerfrei. Der Freibetrag wird in Euro festgeschrieben.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil?

Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt für jeden neuen Jahrgang. Wer früher in Rente ging, hat einen niedrigeren steuerpflichtigen Anteil.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Der steuerfrei bleibende Teil der Rente. Er wird im zweiten Rentenbezugsjahr als fester Euro-Betrag ermittelt und bleibt lebenslang gleich; spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, ja. Viele Rentner sind durch Rentenerhöhungen inzwischen erklärungspflichtig geworden.

Was bedeutet Doppelbesteuerung von Renten?

Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung liegt vor, wenn der steuerfreie Rententeil geringer ist als die aus bereits versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge (BFH X R 33/19).

Muss ich die Doppelbesteuerung selbst nachweisen?

Ja. Die Nachweislast trägt der Steuerpflichtige. Dazu sind die über die Jahre aus versteuertem Einkommen gezahlten Beiträge den steuerfreien Rentenzuflüssen gegenüberzustellen.

Gibt es Freibeträge für Rentner?

Neben dem Grundfreibetrag können der Altersentlastungsbetrag (für andere Einkünfte) und der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € für Renten die Steuerlast mindern.

Werden Betriebsrenten anders besteuert?

Betriebsrenten aus geförderten Beiträgen werden in der Regel voll nachgelagert besteuert. Zudem können Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner anfallen.

Sind Riester- und Rürup-Renten steuerpflichtig?

Ja. Auch sie werden nachgelagert besteuert – Riester-Renten regelmäßig voll, Rürup-Renten mit dem für das Rentenbeginnjahr geltenden Besteuerungsanteil.

Wie kann ich als Rentner Steuern sparen?

Durch Ansatz von Krankheitskosten, Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen sowie Werbungskosten. Eine Steuererklärung lohnt sich oft auch bei geringer Steuerlast.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 22 Nr. 1 EStG – Sonstige Einkünfte (Renten). Gesetze im Internet.
  2. BFH X R 33/19 vom 19.05.2021. Bundesfinanzhof.
  3. BFH X R 20/19 vom 19.05.2021. Bundesfinanzhof.
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