Die Riester-Rente wird über Zulagen und einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG gefördert. Es gibt eine Grundzulage und eine Kinderzulage je Kind. Wer den Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlt, erhält die volle Förderung. Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert.
Zulagen und Sonderausgabenabzug
Die Förderung besteht aus Grundzulage (aktuell 175 € pro Jahr) und Kinderzulage (300 € je nach 2008 geborenem Kind, 185 € für ältere). Zusätzlich sind Beiträge bis 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben abziehbar. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird die Differenz erstattet.
Voraussetzungen & Auszahlung
Förderberechtigt sind vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte. Für die volle Zulage ist der Mindesteigenbeitrag von 4 % (höchstens 2.100 € abzüglich Zulagen) nötig. In der Auszahlungsphase wird die Rente voll nachgelagert besteuert; bis zu 30 % können zu Rentenbeginn kapitalisiert entnommen werden.
| Grundzulage | 175 € pro Jahr |
|---|---|
| Kinderzulage | 300 € (ab Geb. 2008) / 185 € |
| Sonderausgaben | bis 2.100 € pro Jahr |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des Vorjahresbrutto |
| Auszahlung | voll nachgelagert steuerpflichtig |
| Rechtsgrundlage | § 10a, §§ 79 ff. EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Riester-Rente. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
§ 10a EStG gewährt den zusätzlichen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Abzug oder die Zulage günstiger ist, und erstattet die übersteigende Steuerersparnis.
Schädliche Verwendung
Wird das Riester-Kapital nicht zweckentsprechend als Rente verwendet (schädliche Verwendung), sind die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Nur die Erträge bleiben regulär steuerpflichtig.
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Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Wie wird die Riester-Rente gefördert?
Durch Zulagen (Grund- und Kinderzulage) und einen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 € pro Jahr. Das Finanzamt gewährt über die Günstigerprüfung die jeweils höhere Förderung.
Wie hoch sind die Zulagen?
Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr, die Kinderzulage 300 € je ab 2008 geborenem Kind bzw. 185 € für ältere Kinder.
Was ist der Mindesteigenbeitrag?
4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, höchstens 2.100 € abzüglich der Zulagen. Nur bei vollem Eigenbeitrag gibt es die volle Zulage.
Wer ist förderberechtigt?
Vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und deren Ehegatten (mittelbar). Selbständige sind in der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt.
Wird die Riester-Rente besteuert?
Ja, nachgelagert. In der Auszahlungsphase ist die Rente voll steuerpflichtig, weil die Beiträge in der Ansparphase gefördert wurden.
Was passiert bei schädlicher Verwendung?
Wird das Kapital nicht als lebenslange Rente verwendet, müssen die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (§ 93 EStG). Nur die Erträge bleiben regulär steuerpflichtig.
Kann ich Kapital vorab entnehmen?
Zu Rentenbeginn können bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden. Für selbst genutztes Wohneigentum ist eine Entnahme über „Wohn-Riester" möglich.
Lohnt sich Riester für mich?
Besonders für Familien mit Kindern und Geringverdiener wegen der hohen Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag. Bei hohem Einkommen wirkt vor allem der Sonderausgabenabzug.
Muss ich die Zulage beantragen?
Am einfachsten über einen Dauerzulagenantrag, mit dem der Anbieter die Zulage jährlich automatisch anfordert. Ansonsten ist ein jährlicher Antrag nötig.
Wie hängt Riester mit der Steuererklärung zusammen?
Für den Sonderausgabenabzug ist die Anlage AV auszufüllen. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung durch und erstattet eine über die Zulage hinausgehende Steuerersparnis.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
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