Die Selbstanzeige (§ 371 AO) ermöglicht bei Steuerhinterziehung die Rückkehr zur Straffreiheit. Erforderlich ist die vollständige Nacherklärung aller unverjährten Hinterziehungen einer Steuerart sowie die fristgerechte Nachzahlung der Steuern nebst Zinsen. Sie ist unwirksam, wenn ein Sperrgrund – etwa Tatentdeckung oder eine angekündigte Prüfung – bereits vorliegt.
Vollständigkeit und Nachzahlung
Die Selbstanzeige muss vollständig sein und alle strafrechtlich unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart der letzten (mindestens) zehn Jahre umfassen. Die verkürzten Steuern sind samt Hinterziehungszinsen fristgerecht nachzuzahlen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € je Tat tritt Straffreiheit nur gegen Zahlung eines Zuschlags ein.
Sperrgründe
Die Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn ein Sperrgrund vorliegt: Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, Erscheinen eines Prüfers, Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens oder wenn die Tat bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder wissen musste. Deshalb ist eine sorgfältige, rechtzeitige Vorbereitung entscheidend.
| Wirkung | Straffreiheit bei Steuerhinterziehung |
|---|---|
| Voraussetzung | vollständige Nacherklärung |
| Zeitraum | mind. 10 Jahre je Steuerart |
| Zuschlag | ab 25.000 € je Tat |
| Sperrgründe | Prüfung, Entdeckung, Verfahren |
| Rechtsgrundlage | § 371 AO |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Selbstanzeige. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
§ 371 AO gewährt Straffreiheit, wenn die unrichtigen Angaben vollständig berichtigt und die verkürzten Steuern nebst Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden – sofern kein Sperrgrund vorliegt.
Vollständigkeitsgebot
Der Bundesgerichtshof verschärfte die Anforderungen: Eine Teilselbstanzeige genügt nicht mehr. Straffreiheit tritt nur ein, wenn alle unverjährten Hinterziehungen einer Steuerart lückenlos offengelegt werden.
Verknüpfte Inhalte & Schlagworte
Vertiefe Selbstanzeige mit den passenden Ratgebern, Podcast-Folgen, Videos, Konfiguratoren und Musterschreiben von SteuerNest.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine Selbstanzeige?
Eine vollständige Nacherklärung bislang verschwiegener steuerlicher Sachverhalte, die bei Steuerhinterziehung zu Straffreiheit führen kann (§ 371 AO).
Welche Voraussetzungen muss sie erfüllen?
Sie muss vollständig sein und alle unverjährten Hinterziehungen einer Steuerart umfassen. Zudem sind die verkürzten Steuern samt Zinsen fristgerecht nachzuzahlen.
Genügt eine Teilselbstanzeige?
Nein. Seit der BGH-Rechtsprechung (1 StR 577/09) führt nur eine vollständige, lückenlose Selbstanzeige zur Straffreiheit; Teilangaben reichen nicht.
Was sind Sperrgründe?
Umstände, die die Selbstanzeige ausschließen: die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, das Erscheinen eines Prüfers, die Einleitung eines Strafverfahrens oder die bereits erfolgte Tatentdeckung.
Bis zu welchem Zeitraum muss ich nacherklären?
Für alle strafrechtlich unverjährten Jahre – mindestens die letzten zehn Jahre je Steuerart, in besonders schweren Fällen entsprechend länger.
Fällt ein Zuschlag an?
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € je Tat tritt Straffreiheit nur gegen Zahlung eines gestaffelten Geldbetrags ein (10 % bis 20 %).
Muss ich die Steuern sofort zahlen?
Ja, innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten angemessenen Frist. Die fristgerechte Nachzahlung der Steuern und Zinsen ist Wirksamkeitsvoraussetzung.
Kann ich die Selbstanzeige selbst erstellen?
Wegen des Vollständigkeitsgebots und der Sperrgründe ist die Einschaltung eines Steuerberaters oder Fachanwalts dringend zu empfehlen. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung.
Gilt die Selbstanzeige auch für leichtfertige Verkürzung?
Für die Ordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung gibt es eine eigene bußgeldbefreiende Selbstanzeige nach § 378 Abs. 3 AO mit geringeren Anforderungen.
Was passiert nach der Selbstanzeige?
Das Finanzamt setzt die nachzuzahlenden Steuern samt Zinsen fest. Bei wirksamer Selbstanzeige wird kein Strafverfahren durchgeführt bzw. dieses eingestellt.
Frage zu „Selbstanzeige"? Schreib uns.
Ist etwas unklar oder fehlt ein Aspekt? Unsere Redaktion beantwortet allgemeine Verständnisfragen zum Begriff. Bitte beachte: Wir dürfen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung leisten.
Steuererklärung selbst machen – mit WISO Steuer
Du willst Selbstanzeige und alle anderen Posten direkt in deiner Steuererklärung ansetzen? Mit WISO Steuer füllst du Anlage für Anlage geführt aus, überträgst Vorjahresdaten automatisch und sendest per ELSTER ans Finanzamt – ganz ohne Steuerberater.
- Schritt-für-Schritt-Interview
- Automatischer Belegabruf
- Live-Steuererstattung
- ELSTER-Direktversand
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

