SteuerNest
Begriff suchenZum Lexikon
Lexikon · Umsatzsteuer§ 18 UStGRechtsprechungFAQ

Umsatzsteuer-Voranmeldung

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung melden Unternehmer regelmäßig die vereinnahmte Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer und führen die Zahllast ans Finanzamt ab.

Das Wichtigste in Kürze

Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 UStG) melden Unternehmer die im Voranmeldungszeitraum entstandene Umsatzsteuer abzüglich der abziehbaren Vorsteuer. Die verbleibende Zahllast ist ans Finanzamt abzuführen; ein Vorsteuerüberhang wird erstattet. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über ELSTER.

Rechtsgrundlage: § 18 UStG Bereich: Umsatzsteuer

Meldezeitraum und Fristen

Der Voranmeldungszeitraum ist monatlich (Zahllast Vorjahr über 9.000 €), vierteljährlich oder es entfällt die Voranmeldung (bis 2.000 €). Gründer melden in den ersten Jahren nach Neuregelung meist vierteljährlich. Abgabe und Zahlung sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig; die Dauerfristverlängerung verschiebt die Frist um einen Monat.

Vorsteuer, E-Rechnung und Jahreserklärung

Grundlage der Vorsteuer sind ordnungsgemäße Rechnungen; seit 2025 gilt im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht. Die Voranmeldungen sind Vorauszahlungen; nach Jahresende ist zusätzlich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben, in der alle Voranmeldungen zusammengeführt werden.

Eckdaten · Umsatzsteuer-Voranmeldung
MonatlichZahllast Vorjahr > 9.000 €
VierteljährlichZahllast 2.000–9.000 €
Keine VoranmeldungZahllast bis 2.000 €
Frist10. Tag nach Zeitraum
Dauerfristverlängerung+ 1 Monat
Rechtsgrundlage§ 18 UStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Umsatzsteuer-Voranmeldung. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

§ 18 Abs. 1 UStGGesetz · Rechtsstand 2026

Pflicht zur elektronischen Voranmeldung

Unternehmer haben die Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch (ELSTER) bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln und die Vorauszahlung zu leisten.

Kernaussage: Die Voranmeldung ist zwingend elektronisch und fristgebunden.
§ 46 UStDVVerordnung · Rechtsstand 2026

Dauerfristverlängerung

Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist zur Abgabe und Zahlung um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressumme zu leisten.

Kernaussage: Die Dauerfristverlängerung verschafft dauerhaft einen Monat mehr Zeit.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

Vertiefe Umsatzsteuer-Voranmeldung mit den passenden Ratgebern, Podcast-Folgen, Videos, Konfiguratoren und Musterschreiben von SteuerNest.

Verwandte Lexikon-Begriffe

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Eine regelmäßige Meldung, in der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer erklären und die Zahllast ans Finanzamt abführen.

Wie oft muss ich sie abgeben?

Monatlich bei einer Vorjahres-Zahllast über 9.000 €, vierteljährlich zwischen 2.000 und 9.000 €. Bis 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien.

Bis wann muss ich abgeben?

Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, zusammen mit der Zahlung. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat.

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Eine auf Antrag gewährte dauerhafte Verlängerung der Abgabe- und Zahlungsfrist um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung zu leisten.

Wie übermittle ich die Voranmeldung?

Ausschließlich elektronisch über ELSTER nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Eine Abgabe auf Papier ist nur in Härtefällen zulässig.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen; bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge an. Wiederholte Verstöße führen zu strengeren Auflagen.

Bekomme ich Geld zurück?

Ja. Übersteigt die abziehbare Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang, den das Finanzamt erstattet – häufig bei Investitionen oder in der Gründungsphase.

Muss ich zusätzlich eine Jahreserklärung abgeben?

Ja. Die Voranmeldungen sind Vorauszahlungen. Nach Jahresende ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben, in der alle Umsätze zusammengeführt werden.

Was ändert sich durch die E-Rechnung?

Seit 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zur Ausstellung wird stufenweise eingeführt. Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus.

Gilt die Voranmeldung auch für Kleinunternehmer?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Voranmeldung befreit und weisen keine Umsatzsteuer aus.

Kontakt zur Redaktion

Frage zu „Umsatzsteuer-Voranmeldung"? Schreib uns.

Ist etwas unklar oder fehlt ein Aspekt? Unsere Redaktion beantwortet allgemeine Verständnisfragen zum Begriff. Bitte beachte: Wir dürfen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung leisten.

Antwort an: kontakt@steuernest.de

Beim Absenden gehen deine Angaben samt Anhängen direkt per E-Mail an kontakt@steuernest.de – ohne Umweg über dein Mailprogramm. Auf dieser Website werden keine Daten gespeichert.

Anzeige · Affiliate

Steuererklärung selbst machen – mit WISO Steuer

Du willst Umsatzsteuer-Voranmeldung und alle anderen Posten direkt in deiner Steuererklärung ansetzen? Mit WISO Steuer füllst du Anlage für Anlage geführt aus, überträgst Vorjahresdaten automatisch und sendest per ELSTER ans Finanzamt – ganz ohne Steuerberater.

  • Schritt-für-Schritt-Interview
  • Automatischer Belegabruf
  • Live-Steuererstattung
  • ELSTER-Direktversand
Zu WISO Steuer * Werbe-/Affiliate-Link. Bei Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision – für dich ohne Mehrkosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 18 UStG – Besteuerungsverfahren. Gesetze im Internet.
  2. § 46 UStDV – Dauerfristverlängerung. Gesetze im Internet.
  3. ELSTER – Elektronische Steuererklärung. Finanzverwaltung.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert