Der Behinderten-Pauschbetrag gilt behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal ab (§ 33b EStG) – ohne Einzelnachweis und ohne Abzug der zumutbaren Belastung. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und reicht von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100); bei Hilflosigkeit oder Blindheit beträgt er 7.400 €. Ergänzend gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale.
Höhe nach Grad der Behinderung
Der Pauschbetrag steigt gestaffelt mit dem GdB. Bereits ab GdB 20 besteht Anspruch. Zusätzlich gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 € (ab GdB 80 bzw. GdB 70 mit Merkzeichen G) oder 4.500 € (Merkzeichen aG, Bl, TBl, H), die als außergewöhnliche Belastung gilt und die zumutbare Belastung berücksichtigt.
Übertragung und Einzelnachweis
Steht der Pauschbetrag einem Kind zu, das ihn nicht selbst nutzt, kann er auf die Eltern übertragen werden. Statt des Pauschbetrags können die tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – dann jedoch mit Abzug der zumutbaren Belastung. Pflegekosten können über den Pflege-Pauschbetrag zusätzlich wirken.
| Ab GdB 20 | 384 € |
|---|---|
| GdB 50 | 1.140 € |
| GdB 100 | 2.840 € |
| Hilflos / blind | 7.400 € |
| Fahrtkostenpauschale | 900 € bzw. 4.500 € |
| Rechtsgrundlage | § 33b EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Behinderten-Pauschbetrag. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Pauschbetrag statt Einzelnachweis
§ 33b EStG gewährt Menschen mit Behinderung einen nach dem GdB gestaffelten Pauschbetrag ohne Einzelnachweis und ohne Abzug der zumutbaren Belastung. Seit 2021 sind die Beträge verdoppelt und ab GdB 20 zugänglich.
Fahrtkosten neben dem Pauschbetrag
Der BFH bestätigte, dass behinderungsbedingte Fahrtkosten neben dem Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können; der Gesetzgeber hat sie inzwischen in eine Pauschale überführt.
Verknüpfte Inhalte & Schlagworte
Vertiefe Behinderten-Pauschbetrag mit den passenden Ratgebern, Podcast-Folgen, Videos, Konfiguratoren und Musterschreiben von SteuerNest.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Er ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt: von 384 € ab GdB 20 bis 2.840 € bei GdB 100. Bei Hilflosigkeit oder Blindheit beträgt er 7.400 €.
Ab welchem Grad der Behinderung gibt es ihn?
Seit 2021 bereits ab einem GdB von 20. Frühere Zusatzvoraussetzungen für niedrige Grade sind entfallen.
Wird die zumutbare Belastung abgezogen?
Nein. Der Pauschbetrag wird ungekürzt gewährt. Nur beim Einzelnachweis der tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten wird die zumutbare Belastung abgezogen.
Was ist die Fahrtkostenpauschale?
Eine Pauschale für behinderungsbedingte Fahrten: 900 € (ab GdB 80 bzw. GdB 70 mit Merkzeichen G) oder 4.500 € (Merkzeichen aG, Bl, TBl, H). Sie gilt als außergewöhnliche Belastung.
Kann ich den Pauschbetrag auf mein Kind übertragen?
Steht der Pauschbetrag einem Kind zu und nutzt es ihn nicht selbst, können ihn die Eltern auf sich übertragen lassen.
Lohnt sich der Einzelnachweis?
Bei sehr hohen behinderungsbedingten Kosten kann der Einzelnachweis als außergewöhnliche Belastung günstiger sein – trotz Abzug der zumutbaren Belastung. Ein Vergleich ist ratsam.
Wie weise ich den Grad der Behinderung nach?
Durch den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts oder den Schwerbehindertenausweis. Die Merkzeichen sind für Zusatzpauschalen maßgeblich.
Kann ich Pflegekosten zusätzlich absetzen?
Ja. Der Pflege-Pauschbetrag oder tatsächliche Pflegekosten sind neben dem Behinderten-Pauschbetrag möglich, soweit sie nicht bereits abgegolten sind.
Gilt der Pauschbetrag anteilig bei unterjähriger Feststellung?
Nein. Der Behinderten-Pauschbetrag wird als Jahresbetrag stets in voller Höhe gewährt, auch wenn der GdB erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde.
Wo trage ich den Pauschbetrag ein?
In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" bzw. bei Kindern in der Anlage Kind. Der Feststellungsbescheid ist auf Anforderung vorzulegen.
Frage zu „Behinderten-Pauschbetrag"? Schreib uns.
Ist etwas unklar oder fehlt ein Aspekt? Unsere Redaktion beantwortet allgemeine Verständnisfragen zum Begriff. Bitte beachte: Wir dürfen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung leisten.
Steuererklärung selbst machen – mit WISO Steuer
Du willst Behinderten-Pauschbetrag und alle anderen Posten direkt in deiner Steuererklärung ansetzen? Mit WISO Steuer füllst du Anlage für Anlage geführt aus, überträgst Vorjahresdaten automatisch und sendest per ELSTER ans Finanzamt – ganz ohne Steuerberater.
- Schritt-für-Schritt-Interview
- Automatischer Belegabruf
- Live-Steuererstattung
- ELSTER-Direktversand
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

