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Lexikon · Familie & Gesundheit§ 33 EStGRechtsprechungFAQ

Krankheitskosten

Selbst getragene Krankheitskosten – von Zuzahlungen über Zahnersatz bis zur Brille – sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Das Wichtigste in Kürze

Krankheitskosten sind zwangsläufige Aufwendungen und daher als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar – allerdings nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Dazu zählen Zuzahlungen, Zahnersatz, Brillen, Hilfsmittel und Fahrten zu Ärzten. Von Krankenkasse oder Beihilfe erstattete Beträge sind gegenzurechnen.

Rechtsgrundlage: § 33 EStG Bereich: Familie & Gesundheit

Welche Kosten zählen

Abziehbar sind die selbst getragenen Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen: Praxisgebühren und Zuzahlungen, Medikamente auf Rezept, Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Rollstuhl), Kuren sowie Fahrten zu Ärzten und Apotheken. Reine Vorsorge- und Wellnessleistungen ohne medizinische Indikation sind nicht abziehbar.

Nachweis: Attest vor Behandlungsbeginn

Für bestimmte Aufwendungen verlangt § 64 EStDV einen qualifizierten Nachweis, der vor Beginn der Behandlung vorliegen muss – etwa ein amtsärztliches Gutachten für Kuren, psychotherapeutische Behandlungen oder wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden. Ohne diesen Vorab-Nachweis versagt das Finanzamt den Abzug.

Eckdaten · Krankheitskosten
Einordnungaußergewöhnliche Belastung (§ 33)
Abzugoberhalb der zumutbaren Belastung
Zumutbare Belastung1–7 %, stufenweise
Nachweisggf. Attest vor Behandlung (§ 64 EStDV)
Erstattungengegenzurechnen
Rechtsgrundlage§ 33 EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Krankheitskosten. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

VI R 33/13BFH · 02.09.2015

Zumutbare Belastung auch bei Krankheitskosten

Der BFH entschied, dass auch Krankheitskosten um die zumutbare Belastung zu kürzen sind. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht, solange das sozialhilferechtlich gewährleistete Existenzminimum unberührt bleibt.

Kernaussage: Der Ansatz einer zumutbaren Belastung ist auch bei Krankheitskosten verfassungsgemäß.
VI R 75/14BFH · 19.01.2017

Stufenweise Berechnung der zumutbaren Belastung

Die zumutbare Belastung wird nicht mehr einheitlich, sondern stufenweise berechnet: Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Einkommensteil oberhalb der jeweiligen Stufe. Das erhöht den abziehbaren Betrag.

Kernaussage: Die stufenweise Berechnung wirkt sich zugunsten der Steuerpflichtigen aus.

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Häufige Fragen (FAQ)

Sind Krankheitskosten steuerlich absetzbar?

Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – allerdings nur der Teil, der die individuell zumutbare Belastung übersteigt.

Was ist die zumutbare Belastung?

Ein einkommensabhängiger Eigenanteil zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, der seit 2017 stufenweise berechnet wird. Nur darüber hinausgehende Kosten wirken sich aus.

Welche konkreten Kosten kann ich absetzen?

Zuzahlungen, rezeptpflichtige Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte und andere Hilfsmittel, Kuren sowie Fahrten zu Ärzten und Apotheken.

Brauche ich ein Attest?

Für bestimmte Aufwendungen – etwa Kuren, psychotherapeutische Behandlungen oder wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden – ist ein amtsärztliches Gutachten erforderlich, das vor Behandlungsbeginn vorliegen muss (§ 64 EStDV).

Zählen Fahrtkosten zum Arzt?

Ja. Fahrten zu Ärzten, Therapien und Apotheken sind mit den Krankheitskosten ansetzbar, bei Pkw-Nutzung in der Regel mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer.

Sind Zahnersatz und Brille absetzbar?

Ja, soweit selbst getragen und medizinisch notwendig. Erstattungen der Krankenkasse oder Zusatzversicherung sind gegenzurechnen.

Wie wirken sich Erstattungen aus?

Erstattungen von Krankenkasse, Beihilfe oder privaten Versicherungen mindern die abziehbaren Kosten. Nur der tatsächlich selbst getragene Betrag zählt.

Lohnt es sich, Kosten in einem Jahr zu bündeln?

Oft ja. Da nur der Betrag oberhalb der zumutbaren Belastung wirkt, kann es sinnvoll sein, planbare Ausgaben wie Zahnersatz oder Brille in einem Jahr zusammenzufassen.

Sind Kosten für Alternativmedizin absetzbar?

Nur bei medizinischer Notwendigkeit und in der Regel mit qualifiziertem Nachweis. Für wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden ist ein amtsärztliches Attest vor Behandlungsbeginn erforderlich.

Wo trage ich Krankheitskosten ein?

In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" der Einkommensteuererklärung. Belege müssen nicht eingereicht, aber auf Anforderung vorgelegt werden.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen. Gesetze im Internet.
  2. § 64 EStDV – Nachweis von Krankheitskosten. Gesetze im Internet.
  3. BFH VI R 33/13 vom 02.09.2015. Bundesfinanzhof.
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