Die Homeoffice-Pauschale berücksichtigt das Arbeiten von zu Hause pauschal mit 6 € je Tag, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend in der Wohnung ausgeübt wird – höchstens 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Ein separates Arbeitszimmer ist nicht nötig. Sie zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich nur oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags aus.
Voraussetzung: überwiegend zu Hause
Die Pauschale steht für jeden Kalendertag zu, an dem die Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird. Seit 2023 ist sie auch dann möglich, wenn zusätzlich eine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird – allerdings nicht am selben Tag zusammen mit der Entfernungspauschale, sofern ein anderer Arbeitsplatz dauerhaft zur Verfügung steht.
Verhältnis zu Arbeitszimmer und Pendlerpauschale
Wer die Voraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers erfüllt, kann alternativ die Jahrespauschale von 1.260 € oder die tatsächlichen Kosten ansetzen. An reinen Homeoffice-Tagen entfällt die Entfernungspauschale. Die Homeoffice-Pauschale ist in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € eingerechnet.
| Pro Tag | 6 € |
|---|---|
| Höchstbetrag | 1.260 € (210 Tage) |
| Arbeitszimmer nötig | nein |
| Einordnung | Werbungskosten |
| An Homeoffice-Tagen | keine Pendlerpauschale |
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Homeoffice-Pauschale. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Dauerhafte Homeoffice-Pauschale
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Homeoffice-Pauschale entfristet und auf 6 € je Tag sowie 1.260 € im Jahr angehoben. Sie gilt unabhängig vom Vorhandensein eines Arbeitszimmers.
Anwendung von Arbeitszimmer und Tagespauschale
Das BMF-Schreiben regelt die Abgrenzung zwischen häuslichem Arbeitszimmer (Jahrespauschale/tatsächliche Kosten) und der Tagespauschale sowie deren Zusammenspiel mit der Entfernungspauschale.
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Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
6 € pro Tag überwiegender Arbeit zu Hause, höchstens 1.260 € im Jahr – das entspricht 210 Homeoffice-Tagen.
Brauche ich ein Arbeitszimmer?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale steht auch ohne separates Arbeitszimmer zu, etwa bei Arbeit am Küchen- oder Esstisch.
Kann ich Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?
Grundsätzlich nicht. An Tagen, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, gibt es die Tagespauschale, aber keine Entfernungspauschale.
Was, wenn ich vormittags im Büro und nachmittags zu Hause arbeite?
Steht Ihnen dauerhaft ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, gibt es an solchen Tagen die Entfernungspauschale, aber keine Homeoffice-Pauschale. Ohne anderen Arbeitsplatz kann beides nebeneinander möglich sein.
Wirkt sich die Pauschale immer aus?
Nur soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Andernfalls ist sie bereits abgegolten.
Gilt die Pauschale auch für Selbständige?
Ja. Selbständige setzen sie als Betriebsausgabe an. Die Voraussetzungen und Höchstbeträge sind identisch.
Muss ich die Homeoffice-Tage nachweisen?
Ein formeller Nachweis ist nicht vorgeschrieben, aber Sie sollten die Tage glaubhaft machen können, etwa über einen Kalender oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Zählt die Pauschale zusätzlich zu Arbeitsmitteln?
Ja. Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch oder Bürostuhl sind unabhängig von der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten absetzbar.
Kann ich statt der Pauschale das Arbeitszimmer absetzen?
Ja, wenn Sie die Voraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers erfüllen. Dann ist wahlweise die Jahrespauschale von 1.260 € oder der Abzug der tatsächlichen Kosten möglich.
Bekommen mehrere Personen im Haushalt jeweils die Pauschale?
Ja. Die Homeoffice-Pauschale ist personenbezogen. Jede erwerbstätige Person im Haushalt kann sie für ihre eigenen Homeoffice-Tage geltend machen.
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