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Lexikon · Kapital & Anlage§ 23 EStGRechtsprechungFAQ

Krypto-Steuer

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig – nach einer Haltefrist von einem Jahr aber steuerfrei.

Das Wichtigste in Kürze

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Steuerpflichtig sind sie nur bei einem Verkauf innerhalb von einem Jahr nach Anschaffung; danach sind sie steuerfrei. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.

Rechtsgrundlage: § 23 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Einjahresfrist und Freigrenze

Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann sie steuerfrei veräußern. Bei kürzerer Haltedauer ist der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern – aber nur, wenn die Freigrenze von 1.000 € für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im Jahr überschritten wird (bei Überschreiten ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig). Zur Ermittlung wird regelmäßig die FIFO-Methode angewandt.

Tausch, Staking und Lending

Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerung und löst die Frist neu aus. Erträge aus Staking und Lending sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig; die dabei erhaltenen Coins haben einen eigenen Anschaffungszeitpunkt. Eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen ist Pflicht.

Eckdaten · Krypto-Steuer
Einordnungprivates Veräußerungsgeschäft
Steuerfrei nach1 Jahr Haltedauer
Freigrenze1.000 € pro Jahr
MethodeFIFO
Staking/Lendingsonstige Einkünfte
Rechtsgrundlage§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Krypto-Steuer. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

IX R 3/22BFH · 14.02.2023

Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter

Der BFH entschied, dass Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero Wirtschaftsgüter sind und Gewinne aus deren Veräußerung innerhalb der Jahresfrist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sind. Ein strukturelles Vollzugsdefizit verneinte der BFH.

Kernaussage: Krypto-Gewinne innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig – die Besteuerung ist verfassungsgemäß.
§ 23 Abs. 3 EStGGesetz · Rechtsstand 2026

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt weniger als 1.000 € im Kalenderjahr betragen. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Kernaussage: Die 1.000-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

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Häufige Fragen (FAQ)

Sind Krypto-Gewinne steuerpflichtig?

Ja, als privates Veräußerungsgeschäft, wenn Sie die Coins innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkaufen. Nach einer Haltedauer von über einem Jahr sind die Gewinne steuerfrei.

Wie hoch ist die Freigrenze?

1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.

Mit welchem Steuersatz werden Krypto-Gewinne versteuert?

Mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit der Abgeltungsteuer. Der Gewinn erhöht das zu versteuernde Einkommen des Verkaufsjahres.

Zählt der Tausch von Coins als Verkauf?

Ja. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerung des einen und Anschaffung des anderen Coins. Die Einjahresfrist beginnt für den neuen Coin neu.

Wie werden Staking und Lending besteuert?

Erträge aus Staking und Lending sind als sonstige Einkünfte zum Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig. Die erhaltenen Coins haben einen eigenen Anschaffungszeitpunkt für spätere Veräußerungen.

Welche Methode gilt zur Gewinnermittlung?

In der Regel die FIFO-Methode (First in, first out): Die zuerst angeschafften Coins gelten als zuerst verkauft. Eine einheitliche Methode je Wallet ist beizubehalten.

Sind Verluste verrechenbar?

Ja, aber nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben oder – über den Verlustvortrag – späterer Jahre. Eine Verrechnung mit Arbeitslohn ist ausgeschlossen.

Muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben?

Ja, steuerpflichtige Gewinne in der Anlage SO (sonstige Einkünfte). Auch bei steuerfreiem Verkauf nach Ablauf der Jahresfrist empfiehlt sich eine Dokumentation.

Ist die Krypto-Besteuerung verfassungsgemäß?

Ja. Der BFH hat 2023 (IX R 3/22) ein strukturelles Vollzugsdefizit verneint und die Besteuerung von Krypto-Gewinnen bestätigt.

Wie dokumentiere ich meine Transaktionen?

Durch vollständige Aufzeichnungen aller Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Belohnungen mit Datum, Menge und Kurs. Spezialisierte Krypto-Steuertools erleichtern die Ermittlung.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte. Gesetze im Internet.
  2. BFH IX R 3/22 vom 14.02.2023. Bundesfinanzhof.
  3. BMF-Schreiben zu Kryptowerten. Bundesministerium der Finanzen. Verwaltungsanweisung – Datum und Geschäftszeichen im BMF-Schreiben-Verzeichnis unter dem genannten Titel.
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