Der Sparerpauschbetrag stellt private Kapitalerträge bis 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG). Er ersetzt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten. Über einen Freistellungsauftrag stellt die Bank Erträge bis zu dieser Höhe von der Abgeltungsteuer frei.
Freistellungsauftrag richtig nutzen
Der Sparerpauschbetrag wirkt nur, wenn Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Er lässt sich auf mehrere Banken aufteilen, darf zusammen aber 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht übersteigen. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die Steuer ein; sie kann dann nur über die Anlage KAP zurückgeholt werden.
Kein zusätzlicher Werbungskostenabzug
Mit dem Sparerpauschbetrag sind sämtliche Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten. Ein Abzug höherer tatsächlicher Kosten (etwa Depotgebühren) ist ausgeschlossen – der BFH hat dieses Abzugsverbot bestätigt. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen jährlich und können nicht vorgetragen werden.
| Höhe | 1.000 € (Ledige) |
|---|---|
| Ehegatten | 2.000 € (zusammen) |
| Wirkung | Freistellung von der Abgeltungsteuer |
| Voraussetzung | Freistellungsauftrag |
| Werbungskosten | abgegolten, kein weiterer Abzug |
| Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 9 EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Sparerpauschbetrag. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Werbungskostenabzugsverbot verfassungsgemäß
Der BFH bestätigte, dass mit dem Sparerpauschbetrag alle Werbungskosten abgegolten sind und ein Abzug tatsächlicher, höherer Kosten ausgeschlossen ist. Das Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Höhe des Sparerpauschbetrags
§ 20 Abs. 9 EStG stellt Kapitalerträge bis 1.000 € (2.000 € bei Ehegatten) steuerfrei und schließt zugleich den Abzug tatsächlicher Werbungskosten aus.
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Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 € für Ledige und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehegatten. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei.
Wie nutze ich den Sparerpauschbetrag?
Indem Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann behält die Bank auf Erträge bis zur freigestellten Höhe keine Abgeltungsteuer ein.
Kann ich den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja. Sie können mehrere Freistellungsaufträge erteilen, insgesamt jedoch höchstens 1.000 € bzw. 2.000 €.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank behält die volle Abgeltungsteuer ein. Den Sparerpauschbetrag können Sie dann nur über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen.
Kann ich Depotgebühren zusätzlich absetzen?
Nein. Mit dem Sparerpauschbetrag sind alle Werbungskosten abgegolten. Der Abzug höherer tatsächlicher Kosten ist ausgeschlossen (BFH VIII R 13/13).
Verfällt ein nicht genutzter Betrag?
Ja. Nicht ausgeschöpfte Sparerpauschbeträge verfallen mit dem Jahresende und können nicht ins nächste Jahr vorgetragen werden.
Gilt der Freibetrag auch für Kursgewinne?
Ja. Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge, also auch für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, nicht nur für Zinsen und Dividenden.
Wie hängt er mit der Vorabpauschale zusammen?
Die jährliche Vorabpauschale thesaurierender Fonds zählt zu den Kapitalerträgen und kann mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet werden.
Können Kinder einen eigenen Sparerpauschbetrag haben?
Ja. Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €, sofern das Depot auf ihren Namen läuft und die Erträge ihnen zuzurechnen sind.
Muss ich den Freistellungsauftrag jährlich erneuern?
Nein. Ein Freistellungsauftrag gilt unbefristet bis zum Widerruf oder zur Änderung. Prüfen Sie ihn aber, wenn sich Ihre Depots oder Ihr Familienstand ändern.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
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