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Lexikon · Kapital & Anlage§ 20 Abs. 9 EStGRechtsprechungFAQ

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei – über den Freistellungsauftrag gilt er direkt bei der Bank.

Das Wichtigste in Kürze

Der Sparerpauschbetrag stellt private Kapitalerträge bis 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG). Er ersetzt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten. Über einen Freistellungsauftrag stellt die Bank Erträge bis zu dieser Höhe von der Abgeltungsteuer frei.

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 9 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Freistellungsauftrag richtig nutzen

Der Sparerpauschbetrag wirkt nur, wenn Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Er lässt sich auf mehrere Banken aufteilen, darf zusammen aber 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht übersteigen. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die Steuer ein; sie kann dann nur über die Anlage KAP zurückgeholt werden.

Kein zusätzlicher Werbungskostenabzug

Mit dem Sparerpauschbetrag sind sämtliche Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten. Ein Abzug höherer tatsächlicher Kosten (etwa Depotgebühren) ist ausgeschlossen – der BFH hat dieses Abzugsverbot bestätigt. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen jährlich und können nicht vorgetragen werden.

Eckdaten · Sparerpauschbetrag
Höhe1.000 € (Ledige)
Ehegatten2.000 € (zusammen)
WirkungFreistellung von der Abgeltungsteuer
VoraussetzungFreistellungsauftrag
Werbungskostenabgegolten, kein weiterer Abzug
Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 9 EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Sparerpauschbetrag. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

VIII R 13/13BFH · 28.01.2015

Werbungskostenabzugsverbot verfassungsgemäß

Der BFH bestätigte, dass mit dem Sparerpauschbetrag alle Werbungskosten abgegolten sind und ein Abzug tatsächlicher, höherer Kosten ausgeschlossen ist. Das Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Kernaussage: Über den Sparerpauschbetrag hinaus sind keine Werbungskosten abziehbar.
§ 20 Abs. 9 EStGGesetz · Rechtsstand 2026

Höhe des Sparerpauschbetrags

§ 20 Abs. 9 EStG stellt Kapitalerträge bis 1.000 € (2.000 € bei Ehegatten) steuerfrei und schließt zugleich den Abzug tatsächlicher Werbungskosten aus.

Kernaussage: Der Pauschbetrag typisiert den Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

1.000 € für Ledige und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehegatten. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Wie nutze ich den Sparerpauschbetrag?

Indem Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann behält die Bank auf Erträge bis zur freigestellten Höhe keine Abgeltungsteuer ein.

Kann ich den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen?

Ja. Sie können mehrere Freistellungsaufträge erteilen, insgesamt jedoch höchstens 1.000 € bzw. 2.000 €.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Die Bank behält die volle Abgeltungsteuer ein. Den Sparerpauschbetrag können Sie dann nur über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen.

Kann ich Depotgebühren zusätzlich absetzen?

Nein. Mit dem Sparerpauschbetrag sind alle Werbungskosten abgegolten. Der Abzug höherer tatsächlicher Kosten ist ausgeschlossen (BFH VIII R 13/13).

Verfällt ein nicht genutzter Betrag?

Ja. Nicht ausgeschöpfte Sparerpauschbeträge verfallen mit dem Jahresende und können nicht ins nächste Jahr vorgetragen werden.

Gilt der Freibetrag auch für Kursgewinne?

Ja. Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge, also auch für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, nicht nur für Zinsen und Dividenden.

Wie hängt er mit der Vorabpauschale zusammen?

Die jährliche Vorabpauschale thesaurierender Fonds zählt zu den Kapitalerträgen und kann mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet werden.

Können Kinder einen eigenen Sparerpauschbetrag haben?

Ja. Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €, sofern das Depot auf ihren Namen läuft und die Erträge ihnen zuzurechnen sind.

Muss ich den Freistellungsauftrag jährlich erneuern?

Nein. Ein Freistellungsauftrag gilt unbefristet bis zum Widerruf oder zur Änderung. Prüfen Sie ihn aber, wenn sich Ihre Depots oder Ihr Familienstand ändern.

Kontakt zur Redaktion

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 20 Abs. 9 EStG – Sparerpauschbetrag. Gesetze im Internet.
  2. BFH VIII R 13/13 vom 28.01.2015. Bundesfinanzhof.
  3. § 44a EStG – Freistellungsauftrag. Gesetze im Internet.
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