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Lexikon · Kapital & Anlage§ 20 Abs. 6 EStGRechtsprechungFAQ

Verlustverrechnung Kapitalerträge

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit Kapitalgewinnen verrechnet werden – für Aktienverluste gilt ein eigener Verrechnungstopf, für den die frühere Verlustbeschränkung fiel.

Das Wichtigste in Kürze

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden, nicht mit anderen Einkunftsarten (§ 20 Abs. 6 EStG). Die Banken führen dafür getrennte Verrechnungstöpfe: einen für Aktienverluste und einen allgemeinen Topf. Für die Verrechnung über mehrere Banken ist eine Verlustbescheinigung nötig.

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 6 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Die Verrechnungstöpfe

Es gibt zwei Töpfe: Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (Aktientopf). Alle übrigen Kapitalverluste (z. B. aus Fonds, Zertifikaten) fließen in den allgemeinen Topf und sind mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechenbar. Nicht genutzte Verluste trägt die Bank ins Folgejahr vor.

Verrechnung über Banken hinweg

Wollen Sie Verluste bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B verrechnen, benötigen Sie eine Verlustbescheinigung, die bis zum 15. Dezember des Jahres beantragt werden muss. Die Verrechnung erfolgt dann über die Anlage KAP. Die frühere Sonderbeschränkung für Termingeschäfte und Aktienverluste wurde durch das Bundesverfassungsgericht gekippt.

Eckdaten · Verlustverrechnung Kapital
Verrechnungnur mit Kapitalerträgen
Aktientopfnur mit Aktiengewinnen
Allgemeiner Topfmit allen Kapitalerträgen
VerlustbescheinigungAntrag bis 15.12.
Verlustvortragautomatisch ins Folgejahr
Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 6 EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Verlustverrechnung Kapitalerträge. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

2 BvL 3/21BVerfG · 17.11.2022

Sonderregel für Aktienverluste verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschränkung, wonach Aktienveräußerungsverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar sind, für gleichheitswidrig. Sie behandelt Aktienanleger ohne rechtfertigenden Grund schlechter als andere Kapitalanleger.

Kernaussage: Die gesonderte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien verstößt gegen den Gleichheitssatz.
§ 20 Abs. 6 EStGGesetz · Rechtsstand 2026

Verrechnungskreise und Vortrag

§ 20 Abs. 6 EStG beschränkt die Verlustverrechnung auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und ordnet den Vortrag nicht genutzter Verluste in die Folgejahre an.

Kernaussage: Kapitalverluste sind nicht mit anderen Einkunftsarten verrechenbar.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie werden Verluste aus Kapitalvermögen verrechnet?

Nur mit positiven Kapitalerträgen. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten wie Arbeitslohn oder Vermietung ist ausgeschlossen (§ 20 Abs. 6 EStG).

Was ist der Aktientopf?

Ein gesonderter Verrechnungstopf: Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen.

Gilt die Aktien-Sonderregel noch?

Das BVerfG hat die Beschränkung 2022 (2 BvL 3/21) für verfassungswidrig erklärt. Bis zu einer Neuregelung bzw. Umsetzung sollten betroffene Bescheide offengehalten werden.

Wie verrechne ich Verluste über mehrere Banken?

Sie beantragen bei der Bank mit dem Verlust bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und geben die Verluste in der Anlage KAP an. Das Finanzamt verrechnet sie dann bankenübergreifend.

Was passiert mit nicht genutzten Verlusten?

Die Bank trägt sie automatisch ins Folgejahr vor. Über die Steuererklärung kann ein Verlustvortrag auch beim Finanzamt festgestellt werden.

Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung beantragen?

Bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres. Danach führt die Bank die Verluste automatisch in den Vortrag über und stellt keine Bescheinigung mehr aus.

Kann ich Verluste aus ausländischen Depots verrechnen?

Ja, aber nur über die Steuererklärung, da ausländische Banken keine deutschen Verrechnungstöpfe führen. Die Erträge und Verluste sind selbst zu erklären.

Zählen Verluste aus Termingeschäften dazu?

Verluste aus Termingeschäften unterlagen einer gesonderten Beschränkung, die ebenfalls verfassungsrechtlich angegriffen wurde. Aktuelle Bescheide sollten daher offengehalten werden.

Werden Verluste mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet?

Nein. Zunächst werden Gewinne und Verluste saldiert; erst auf den verbleibenden Gewinn wird der Sparerpauschbetrag angewendet.

Wo trage ich die Verluste ein?

In der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung. Legen Sie die Verlustbescheinigungen der Banken bei bzw. halten Sie sie bereit.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 20 Abs. 6 EStG – Verlustverrechnung. Gesetze im Internet.
  2. BVerfG 2 BvL 3/21 vom 17.11.2022. Bundesverfassungsgericht.
  3. § 43a EStG – Verrechnung durch die Bank. Gesetze im Internet.
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