Das Realsplitting erlaubt den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a EStG), erhöht um übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers (Anlage U); dieser muss den Unterhalt seinerseits versteuern.
Zustimmung und Besteuerung beim Empfänger
Der Abzug setzt die Zustimmung des Unterhaltsempfängers auf der Anlage U voraus. Der Empfänger muss die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern (korrespondierendes Prinzip). Die Zustimmung gilt fort, bis sie widerrufen wird; der Widerruf wirkt erst für das Folgejahr.
Alternative § 33a und Nachteilsausgleich
Statt des Realsplittings kann Unterhalt an den Ex-Partner auch ohne dessen Zustimmung als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abgezogen werden – allerdings nur bis zum niedrigeren Grundfreibetrag. Beim Realsplitting verpflichtet sich der Zahlende meist zum Nachteilsausgleich: Er erstattet dem Empfänger die durch die Versteuerung entstehenden Steuernachteile.
| Höchstbetrag | 13.805 € (+ KV/PV-Beiträge) |
|---|---|
| Voraussetzung | Zustimmung (Anlage U) |
| Beim Empfänger | als sonstige Einkünfte steuerpflichtig |
| Alternative | § 33a EStG (ohne Zustimmung) |
| Nachteilsausgleich | üblich |
| Rechtsgrundlage | § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Realsplitting (Unterhalt Ex-Partner). Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Übernommene Kranken- und Pflegebeiträge
Der BFH bestätigte, dass vom Unterhaltsverpflichteten übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ex-Partners zusätzlich zum Höchstbetrag des Realsplittings abziehbar sind.
Abzug nur mit Zustimmung
§ 10 Abs. 1a EStG lässt den Sonderausgabenabzug von Unterhalt nur zu, wenn der Empfänger zustimmt und die Leistungen selbst versteuert. Die Zustimmung ist an das Finanzamt zu übermitteln.
Verknüpfte Inhalte & Schlagworte
Vertiefe Realsplitting (Unterhalt Ex-Partner) mit den passenden Ratgebern, Podcast-Folgen, Videos, Konfiguratoren und Musterschreiben von SteuerNest.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist das Realsplitting?
Der Abzug von Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten bis 13.805 € als Sonderausgaben. Der Empfänger muss die Beträge im Gegenzug versteuern.
Wie hoch ist der abziehbare Betrag?
Bis zu 13.805 € pro Jahr, erhöht um vom Zahlenden übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Empfängers.
Brauche ich die Zustimmung des Ex-Partners?
Ja. Der Abzug setzt die Zustimmung des Unterhaltsempfängers auf der Anlage U voraus. Ohne Zustimmung ist nur der Abzug nach § 33a EStG möglich.
Muss der Empfänger den Unterhalt versteuern?
Ja. Der Empfänger versteuert die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte. Dieses korrespondierende Prinzip ist Voraussetzung für den Abzug beim Zahlenden.
Was ist der Nachteilsausgleich?
Der Zahlende verpflichtet sich üblicherweise, dem Empfänger die durch die Versteuerung entstehenden Steuernachteile zu erstatten, damit dieser der Anlage U zustimmt.
Kann ich die Zustimmung widerrufen?
Der Empfänger kann die Zustimmung widerrufen. Der Widerruf wirkt jedoch erst ab dem folgenden Kalenderjahr; für das laufende Jahr bleibt sie bindend.
Was ist die Alternative ohne Zustimmung?
Ohne Zustimmung kann der Unterhalt als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abgezogen werden – allerdings nur bis zum niedrigeren Höchstbetrag in Höhe des Grundfreibetrags.
Lohnt sich das Realsplitting?
Meist ja, wenn der Zahlende einen höheren Steuersatz hat als der Empfänger. Der Steuervorteil übersteigt dann in der Regel den Nachteilsausgleich.
Gilt das Realsplitting auch für eingetragene Lebenspartner?
Ja. Nach der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten die Regelungen entsprechend für getrennt lebende oder aufgelöste Partnerschaften.
Wo trage ich das Realsplitting ein?
Der Zahlende in der Anlage Sonderausgaben zusammen mit der Anlage U, der Empfänger in der Anlage SO (sonstige Einkünfte) seiner Steuererklärung.
Frage zu „Realsplitting (Unterhalt Ex-Partner)"? Schreib uns.
Ist etwas unklar oder fehlt ein Aspekt? Unsere Redaktion beantwortet allgemeine Verständnisfragen zum Begriff. Bitte beachte: Wir dürfen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung leisten.
Steuererklärung selbst machen – mit WISO Steuer
Du willst Realsplitting (Unterhalt Ex-Partner) und alle anderen Posten direkt in deiner Steuererklärung ansetzen? Mit WISO Steuer füllst du Anlage für Anlage geführt aus, überträgst Vorjahresdaten automatisch und sendest per ELSTER ans Finanzamt – ganz ohne Steuerberater.
- Schritt-für-Schritt-Interview
- Automatischer Belegabruf
- Live-Steuererstattung
- ELSTER-Direktversand
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

