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Lexikon · Familie & Kinder§ 10 Abs. 1a EStGRechtsprechungFAQ

Realsplitting (Unterhalt Ex-Partner)

Beim Realsplitting kann Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Partner bis 13.805 € als Sonderausgaben abgezogen werden – der Empfänger versteuert ihn dafür.

Das Wichtigste in Kürze

Das Realsplitting erlaubt den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a EStG), erhöht um übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers (Anlage U); dieser muss den Unterhalt seinerseits versteuern.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1a EStG Bereich: Familie & Kinder

Zustimmung und Besteuerung beim Empfänger

Der Abzug setzt die Zustimmung des Unterhaltsempfängers auf der Anlage U voraus. Der Empfänger muss die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern (korrespondierendes Prinzip). Die Zustimmung gilt fort, bis sie widerrufen wird; der Widerruf wirkt erst für das Folgejahr.

Alternative § 33a und Nachteilsausgleich

Statt des Realsplittings kann Unterhalt an den Ex-Partner auch ohne dessen Zustimmung als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abgezogen werden – allerdings nur bis zum niedrigeren Grundfreibetrag. Beim Realsplitting verpflichtet sich der Zahlende meist zum Nachteilsausgleich: Er erstattet dem Empfänger die durch die Versteuerung entstehenden Steuernachteile.

Eckdaten · Realsplitting
Höchstbetrag13.805 € (+ KV/PV-Beiträge)
VoraussetzungZustimmung (Anlage U)
Beim Empfängerals sonstige Einkünfte steuerpflichtig
Alternative§ 33a EStG (ohne Zustimmung)
Nachteilsausgleichüblich
Rechtsgrundlage§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Realsplitting (Unterhalt Ex-Partner). Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

X R 32/18BFH · 11.03.2020

Übernommene Kranken- und Pflegebeiträge

Der BFH bestätigte, dass vom Unterhaltsverpflichteten übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ex-Partners zusätzlich zum Höchstbetrag des Realsplittings abziehbar sind.

Kernaussage: Übernommene Basisversicherungsbeiträge erhöhen den abziehbaren Unterhalt.
§ 10 Abs. 1a EStGGesetz · Rechtsstand 2026

Abzug nur mit Zustimmung

§ 10 Abs. 1a EStG lässt den Sonderausgabenabzug von Unterhalt nur zu, wenn der Empfänger zustimmt und die Leistungen selbst versteuert. Die Zustimmung ist an das Finanzamt zu übermitteln.

Kernaussage: Ohne Zustimmung des Empfängers scheidet das Realsplitting aus.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist das Realsplitting?

Der Abzug von Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten bis 13.805 € als Sonderausgaben. Der Empfänger muss die Beträge im Gegenzug versteuern.

Wie hoch ist der abziehbare Betrag?

Bis zu 13.805 € pro Jahr, erhöht um vom Zahlenden übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Empfängers.

Brauche ich die Zustimmung des Ex-Partners?

Ja. Der Abzug setzt die Zustimmung des Unterhaltsempfängers auf der Anlage U voraus. Ohne Zustimmung ist nur der Abzug nach § 33a EStG möglich.

Muss der Empfänger den Unterhalt versteuern?

Ja. Der Empfänger versteuert die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte. Dieses korrespondierende Prinzip ist Voraussetzung für den Abzug beim Zahlenden.

Was ist der Nachteilsausgleich?

Der Zahlende verpflichtet sich üblicherweise, dem Empfänger die durch die Versteuerung entstehenden Steuernachteile zu erstatten, damit dieser der Anlage U zustimmt.

Kann ich die Zustimmung widerrufen?

Der Empfänger kann die Zustimmung widerrufen. Der Widerruf wirkt jedoch erst ab dem folgenden Kalenderjahr; für das laufende Jahr bleibt sie bindend.

Was ist die Alternative ohne Zustimmung?

Ohne Zustimmung kann der Unterhalt als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abgezogen werden – allerdings nur bis zum niedrigeren Höchstbetrag in Höhe des Grundfreibetrags.

Lohnt sich das Realsplitting?

Meist ja, wenn der Zahlende einen höheren Steuersatz hat als der Empfänger. Der Steuervorteil übersteigt dann in der Regel den Nachteilsausgleich.

Gilt das Realsplitting auch für eingetragene Lebenspartner?

Ja. Nach der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten die Regelungen entsprechend für getrennt lebende oder aufgelöste Partnerschaften.

Wo trage ich das Realsplitting ein?

Der Zahlende in der Anlage Sonderausgaben zusammen mit der Anlage U, der Empfänger in der Anlage SO (sonstige Einkünfte) seiner Steuererklärung.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 10 Abs. 1a EStG – Realsplitting. Gesetze im Internet.
  2. BFH X R 32/18 vom 11.03.2020. Bundesfinanzhof.
  3. § 22 Nr. 1a EStG – Besteuerung beim Empfänger. Gesetze im Internet.
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