SteuerNest
Begriff suchenZum Lexikon
Lexikon · Kapital & Anlage§ 18 InvStGRechtsprechungFAQ

Vorabpauschale (ETF)

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende Fonds und ETFs jährlich eine Mindestbesteuerung tragen – noch bevor Gewinne durch Verkauf realisiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds und ETFs (§ 18 InvStG). Sie stellt sicher, dass auch ohne Ausschüttung ein pauschaler Ertrag versteuert wird. Bemessungsgrundlage ist der Basiszins auf den Fondswert zu Jahresbeginn, begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Sie unterliegt der Abgeltungsteuer.

Rechtsgrundlage: § 18 InvStG Bereich: Kapital & Anlage

So wird die Vorabpauschale berechnet

Die Vorabpauschale ergibt sich aus dem Rücknahmepreis zum Jahresbeginn × Basiszins × 70 %, höchstens jedoch die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank ermittelt; in Jahren mit negativem Basiszins oder Wertverlust fällt keine Vorabpauschale an. Ausschüttungen werden angerechnet.

Teilfreistellung und Steuerabzug

Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung), bei Mischfonds 15 %. Die depotführende Bank behält die Steuer auf die Vorabpauschale zu Jahresbeginn ein – ggf. muss dafür Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorhanden sein. Die Vorabpauschale kann mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet werden und mindert beim Verkauf den steuerpflichtigen Gewinn.

Eckdaten · Vorabpauschale (ETF)
Betroffenthesaurierende Fonds & ETFs
BasisBasiszins × 70 % des Fondswerts
Deckeltatsächliche Wertsteigerung
Teilfreistellung Aktienfonds30 %
Verrechnungmit Sparerpauschbetrag
Rechtsgrundlage§ 18 InvStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Vorabpauschale (ETF). Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

§ 18 InvStGGesetz · Rechtsstand 2026

Ermittlung der Vorabpauschale

§ 18 InvStG definiert die Vorabpauschale als Betrag, um den die Ausschüttungen eines Fonds den Basisertrag unterschreiten. Der Basisertrag wird mit 70 % des Basiszinses auf den Jahresanfangswert angesetzt.

Kernaussage: Die Vorabpauschale ist der Höhe nach durch den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt.
§ 20 InvStGGesetz · Rechtsstand 2026

Teilfreistellung nach Fondsart

Für Anteile an Aktienfonds sind 30 %, an Mischfonds 15 % und an bestimmten Immobilienfonds bis 80 % der Erträge steuerfrei. Die Teilfreistellung gilt auch für die Vorabpauschale.

Kernaussage: Die Teilfreistellung mindert die Steuer auf Vorabpauschale und Veräußerungsgewinn.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

Vertiefe Vorabpauschale (ETF) mit den passenden Ratgebern, Podcast-Folgen, Videos, Konfiguratoren und Musterschreiben von SteuerNest.

Verwandte Lexikon-Begriffe

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Vorabpauschale?

Eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs. Sie stellt sicher, dass auch ohne Ausschüttung ein pauschaler Mindestertrag versteuert wird.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %, höchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Ausschüttungen werden angerechnet.

Wann fällt keine Vorabpauschale an?

Wenn der Fonds im Jahr an Wert verloren hat oder der von der Bundesbank festgelegte Basiszins negativ oder null ist. Dann beträgt die Vorabpauschale 0 €.

Wer zieht die Steuer ein?

Die depotführende Bank behält die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale zu Beginn des Folgejahres ein. Dafür muss Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorhanden sein.

Was ist die Teilfreistellung?

Ein steuerfreier Anteil je nach Fondsart: 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds. Sie gilt sowohl für die Vorabpauschale als auch für den späteren Veräußerungsgewinn.

Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?

Ja. Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern beim späteren Verkauf den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Kann ich die Vorabpauschale mit dem Sparerpauschbetrag verrechnen?

Ja. Sie zählt zu den Kapitalerträgen und wird über den Freistellungsauftrag mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet.

Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?

Nur, soweit die Ausschüttungen unter dem Basisertrag liegen. Voll ausschüttende Fonds lösen häufig keine oder nur eine geringe Vorabpauschale aus.

Muss ich die Vorabpauschale selbst erklären?

Bei inländischen Depots nicht – die Bank übernimmt den Steuerabzug. Bei ausländischen Depots ist die Vorabpauschale selbst in der Anlage KAP zu erklären.

Warum gibt es die Vorabpauschale?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 soll sie eine steuerliche Gleichbehandlung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds sicherstellen und Steuerstundungseffekte begrenzen.

Kontakt zur Redaktion

Frage zu „Vorabpauschale (ETF)"? Schreib uns.

Ist etwas unklar oder fehlt ein Aspekt? Unsere Redaktion beantwortet allgemeine Verständnisfragen zum Begriff. Bitte beachte: Wir dürfen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung leisten.

Antwort an: kontakt@steuernest.de

Beim Absenden gehen deine Angaben samt Anhängen direkt per E-Mail an kontakt@steuernest.de – ohne Umweg über dein Mailprogramm. Auf dieser Website werden keine Daten gespeichert.

Anzeige · Affiliate

Steuererklärung selbst machen – mit WISO Steuer

Du willst Vorabpauschale (ETF) und alle anderen Posten direkt in deiner Steuererklärung ansetzen? Mit WISO Steuer füllst du Anlage für Anlage geführt aus, überträgst Vorjahresdaten automatisch und sendest per ELSTER ans Finanzamt – ganz ohne Steuerberater.

  • Schritt-für-Schritt-Interview
  • Automatischer Belegabruf
  • Live-Steuererstattung
  • ELSTER-Direktversand
Zu WISO Steuer * Werbe-/Affiliate-Link. Bei Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision – für dich ohne Mehrkosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 18 InvStG – Vorabpauschale. Gesetze im Internet.
  2. § 20 InvStG – Teilfreistellung. Gesetze im Internet.
  3. Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale. Deutsche Bundesbank.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Vorabpauschale (ETF)?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert