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Lexikon · Grundlagen & System§ 10d EStGRechtsprechungFAQ

Verlustvortrag & Verlustabzug

Der Verlustvortrag erlaubt es, nicht ausgeglichene Verluste in spätere Jahre zu übertragen und dort mit positiven Einkünften zu verrechnen – ideal für Studierende und Gründer.

Das Wichtigste in Kürze

Der Verlustabzug (§ 10d EStG) ermöglicht die Verrechnung von Verlusten, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden konnten, mit Einkünften anderer Jahre. Möglich sind ein begrenzter Verlustrücktrag in das Vorjahr und ein zeitlich unbegrenzter Verlustvortrag in die Folgejahre. Besonders relevant ist er für Studierende und Gründer mit Anfangsverlusten.

Rechtsgrundlage: § 10d EStG Bereich: Grundlagen & System

Verlustrücktrag und -vortrag

Nicht ausgeglichene Verluste können zunächst in das Vorjahr (bzw. die beiden Vorjahre) zurückgetragen werden – bis zu einem Höchstbetrag. Der verbleibende Verlust wird als Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt in künftige Jahre übertragen; er mindert dort das zu versteuernde Einkommen, ab 1 Mio. € (2 Mio. € bei Ehegatten) allerdings nur zu 60 % (Mindestbesteuerung).

Gesonderte Feststellung

Der am Jahresende verbleibende Verlust wird durch gesonderten Feststellungsbescheid festgehalten. Studierende sollten daher auch ohne Einkünfte eine Steuererklärung abgeben, um Ausbildungs- bzw. Fortbildungskosten als Verlust feststellen zu lassen und später mit dem ersten Gehalt zu verrechnen.

Eckdaten · Verlustvortrag
Verlustrücktragins Vorjahr (Höchstbetrag)
Verlustvortragzeitlich unbegrenzt
Mindestbesteuerungab 1 Mio. € nur 60 %
Feststellunggesonderter Bescheid
Wichtig fürStudenten, Gründer
Rechtsgrundlage§ 10d EStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Verlustvortrag & Verlustabzug. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

VI R 2/12BFH · 28.02.2013

Verlustfeststellung für frühere Jahre

Der BFH ließ die nachträgliche Feststellung von Verlusten aus Berufsausbildung auch für zurückliegende Jahre zu, solange für das Verlustentstehungsjahr noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Kernaussage: Verluste aus der Ausbildung können auch rückwirkend festgestellt werden.
§ 10d EStGGesetz · Rechtsstand 2026

Verlustabzug

§ 10d EStG regelt den Verlustrücktrag und den zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag sowie die betragsmäßige Beschränkung durch die Mindestbesteuerung.

Kernaussage: Nicht genutzte Verluste gehen nicht verloren, sondern werden vor- oder zurückgetragen.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Verlustvortrag?

Die Übertragung nicht ausgeglichener Verluste in spätere Jahre, um sie dort mit positiven Einkünften zu verrechnen und die Steuer zu mindern.

Wie unterscheiden sich Rücktrag und Vortrag?

Der Verlustrücktrag verrechnet Verluste mit dem Vorjahr (bis zu einem Höchstbetrag), der Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt mit künftigen Jahren.

Warum ist der Verlustvortrag für Studenten wichtig?

Ausbildungs- und Fortbildungskosten führen bei geringem Einkommen zu Verlusten. Diese lassen sich vortragen und mit dem ersten Gehalt verrechnen, was oft eine spätere Erstattung bringt.

Muss der Verlust festgestellt werden?

Ja. Der verbleibende Verlust wird durch gesonderten Feststellungsbescheid festgehalten. Dafür ist eine Steuererklärung mit Verlustfeststellung nötig.

Kann ich Verluste rückwirkend feststellen lassen?

Ja, für Jahre, in denen noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist (BFH VI R 2/12). Bei Ausbildungskosten lohnt sich die rückwirkende Feststellung häufig.

Gibt es eine betragsmäßige Grenze?

Der Verlustvortrag ist bis 1 Mio. € (2 Mio. € bei Ehegatten) unbeschränkt; darüber hinaus dürfen nur 60 % des übersteigenden Einkommens verrechnet werden (Mindestbesteuerung).

Gelten Verlustvorträge für alle Einkunftsarten?

Grundsätzlich ja, mit Ausnahmen: Für bestimmte Einkünfte (z. B. Kapitalvermögen, private Veräußerungsgeschäfte) gelten eigene Verrechnungsbeschränkungen.

Kann ich den Verlustrücktrag ausschließen?

Ja. Sie können auf Antrag ganz oder teilweise auf den Verlustrücktrag verzichten, um Grundfreibetrag und Sonderausgaben des Vorjahres nicht zu verlieren.

Wie lange bleibt ein Verlustvortrag bestehen?

Zeitlich unbegrenzt, bis er vollständig mit positiven Einkünften verrechnet ist. Er wird in jedem Jahr fortgeschrieben.

Wo trage ich Verluste ein?

In der Einkommensteuererklärung; für die Feststellung ist zusätzlich die Anlage zur Verlustfeststellung auszufüllen.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 10d EStG – Verlustabzug. Gesetze im Internet.
  2. BFH VI R 2/12 vom 28.02.2013. Bundesfinanzhof.
  3. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG – Ausbildungskosten. Gesetze im Internet.
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