Die Buchführungspflicht verpflichtet zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. Steuerlich greift sie für Gewerbetreibende nach § 141 AO ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr; Kaufleute sind zudem nach dem HGB verpflichtet. Freiberufler sind unabhängig von der Höhe nicht buchführungspflichtig und dürfen stets die EÜR nutzen.
Grenzen und Beginn der Pflicht
Überschreitet ein Gewerbetreibender die Grenzen von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn, fordert das Finanzamt zur Buchführung auf. Die Pflicht beginnt erst mit dem Folgejahr nach der Mitteilung. Handelsrechtlich sind zudem im Handelsregister eingetragene Kaufleute buchführungspflichtig – unabhängig von den steuerlichen Grenzen (mit Befreiung für kleine Einzelkaufleute).
Bilanz statt EÜR
Buchführungspflichtige ermitteln den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) statt durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das erfordert Inventar, Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) und die Beachtung der GoBD. Freiwillige Buchführung ist möglich und kann bei größeren Betrieben sinnvoll sein.
| Umsatzgrenze | 800.000 € |
|---|---|
| Gewinngrenze | 80.000 € |
| Beginn | Folgejahr nach Mitteilung |
| Kaufleute | nach HGB |
| Freiberufler | nie buchführungspflichtig |
| Rechtsgrundlage | § 141 AO, §§ 238 ff. HGB |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Buchführungspflicht. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Steuerliche Buchführungspflicht
§ 141 AO verpflichtet gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte zur Buchführung, wenn sie bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten. Die Pflicht beginnt nach entsprechender Mitteilung des Finanzamts.
Befreiung kleiner Einzelkaufleute
§ 241a HGB befreit Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen die Schwellen nicht überschreiten, von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.
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Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Wer ist buchführungspflichtig?
Gewerbetreibende, die die steuerlichen Grenzen von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn überschreiten, sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute nach HGB.
Welche Grenzen gelten?
800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr. Wird eine Grenze überschritten, entsteht die steuerliche Buchführungspflicht.
Ab wann muss ich Bücher führen?
Erst ab dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt. Vorher bleibt die EÜR zulässig.
Sind Freiberufler buchführungspflichtig?
Nein. Freiberufler sind unabhängig von Umsatz und Gewinn nicht buchführungspflichtig und dürfen ihren Gewinn stets per EÜR ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?
Die Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) erfasst Vermögen und Schulden mit Jahresabschluss; die EÜR stellt vereinfacht Einnahmen und Ausgaben gegenüber.
Müssen Kapitalgesellschaften bilanzieren?
Ja. GmbH, AG und UG sind stets buchführungs- und bilanzierungspflichtig, unabhängig von Umsatz und Gewinn.
Gibt es eine Befreiung für kleine Kaufleute?
Ja. Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen die Schwellen nicht überschreiten, sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit.
Was sind die GoBD?
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form. Sie verlangen unter anderem Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Datenzugriff.
Kann ich freiwillig bilanzieren?
Ja. Eine freiwillige Buchführung ist zulässig und kann bei größeren Betrieben oder für Finanzierungszwecke sinnvoll sein; sie bindet dann für das Wirtschaftsjahr.
Was passiert bei fehlender Buchführung?
Bei Verletzung der Buchführungspflicht kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen und Zuschläge festsetzen; zudem drohen straf- oder bußgeldrechtliche Folgen.
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