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Lexikon · Unternehmen & Körperschaft§ 1 KStGRechtsprechungFAQ

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen: Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG zahlen 15 % auf ihren Gewinn.

Das Wichtigste in Kürze

Die Körperschaftsteuer (KStG) besteuert den Gewinn juristischer Personen – vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Der Satz beträgt einheitlich 15 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Ausgeschüttete Gewinne werden beim Gesellschafter zusätzlich mit Abgeltungsteuer belastet (wirtschaftliche Doppelbelastung).

Rechtsgrundlage: § 1 KStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Steuerbelastung der Kapitalgesellschaft

Auf den zu versteuernden Gewinn fallen 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf sowie die Gewerbesteuer (je nach Hebesatz meist 14–17 %) an. Die Gesamtbelastung der thesaurierten Gewinne liegt damit häufig bei rund 30 %. Anders als bei Personenunternehmen gibt es keinen Freibetrag und keine Anrechnung der Gewerbesteuer.

Ausschüttung und verdeckte Gewinnausschüttung

Schüttet die Gesellschaft Gewinne aus, unterliegen diese beim Anteilseigner der Abgeltungsteuer (25 %) oder – im Betriebsvermögen – dem Teileinkünfteverfahren. Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn die Gesellschaft dem Gesellschafter unangemessene Vorteile gewährt (z. B. überhöhtes Geschäftsführergehalt); sie erhöht das Einkommen der Gesellschaft.

Eckdaten · Körperschaftsteuer
Steuersatz15 % (zzgl. Soli)
Gewerbesteuerzusätzlich (kein Freibetrag)
Gesamtbelastungca. 30 % (thesauriert)
AusschüttungAbgeltungsteuer/Teileinkünfte
vGAerhöht das Einkommen
Rechtsgrundlage§ 1, § 23 KStG

Rechtsprechung & Leiturteile

Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Körperschaftsteuer. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.

§ 8 Abs. 3 KStGGesetz · Rechtsstand 2026

Verdeckte Gewinnausschüttung

§ 8 Abs. 3 KStG bestimmt, dass verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen der Körperschaft nicht mindern dürfen. Unangemessene Vorteile an Gesellschafter werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet.

Kernaussage: Unangemessene Leistungen an Gesellschafter erhöhen das steuerpflichtige Einkommen.
I R 12/19BFH · 22.11.2023

Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

Der BFH befasste sich mit der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen. Übersteigen sie das fremdübliche Maß, liegt in Höhe des unangemessenen Teils eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

Kernaussage: Nur fremdübliche Vergütungen mindern den Gewinn der GmbH.

Verknüpfte Inhalte & Schlagworte

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Einkommensteuer der juristischen Personen. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG zahlen darauf 15 % ihres zu versteuernden Gewinns, zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Wie hoch ist die Gesamtbelastung einer GmbH?

Körperschaftsteuer (15 %), Soli darauf und Gewerbesteuer ergeben je nach Hebesatz eine Belastung thesaurierter Gewinne von rund 30 %.

Gibt es einen Freibetrag?

Für Kapitalgesellschaften nein. Anders als Personenunternehmen erhalten sie weder einen Gewerbesteuerfreibetrag noch eine Anrechnung der Gewerbesteuer.

Wie werden ausgeschüttete Gewinne besteuert?

Beim Gesellschafter im Privatvermögen mit 25 % Abgeltungsteuer, im Betriebsvermögen nach dem Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig). Zusammen mit der Körperschaftsteuer entsteht eine wirtschaftliche Doppelbelastung.

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Ein unangemessener Vermögensvorteil, den die Gesellschaft ihrem Gesellschafter gewährt – etwa ein überhöhtes Gehalt. Er darf den Gewinn nicht mindern und wird dem Einkommen wieder hinzugerechnet (§ 8 Abs. 3 KStG).

Wann ist ein Geschäftsführergehalt angemessen?

Wenn es dem entspricht, was ein fremder Dritter erhalten würde. Übersteigt es das fremdübliche Maß, liegt in Höhe des unangemessenen Teils eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (BFH I R 12/19).

Wer ist körperschaftsteuerpflichtig?

Vor allem Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG), Genossenschaften und Vereine. Gemeinnützige Körperschaften sind im Rahmen ihrer steuerbegünstigten Zwecke befreit.

Muss eine GmbH bilanzieren?

Ja. Kapitalgesellschaften sind stets buchführungs- und bilanzierungspflichtig, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Eine EÜR ist nicht zulässig.

Lohnt sich die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen?

Das hängt vom Ausschüttungsverhalten ab. Bei Thesaurierung ist die GmbH oft günstiger, bei Vollausschüttung kann die Doppelbelastung nachteilig sein. Ein Vergleich ist ratsam.

Was gilt für den Solidaritätszuschlag?

Kapitalgesellschaften zahlen den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer unverändert – die Freigrenze bei der Einkommensteuer gilt für sie nicht.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

  1. § 1 KStG – Unbeschränkte Steuerpflicht. Gesetze im Internet.
  2. § 8 Abs. 3 KStG – Verdeckte Gewinnausschüttung. Gesetze im Internet.
  3. BFH I R 12/19 vom 22.11.2023. Bundesfinanzhof.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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