Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG). Sie können im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden – statt sie über die AfA zu verteilen. Alternativ ist ein Sammelposten möglich.
Sofortabschreibung bis 800 €
Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (952 € brutto) dürfen im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben werden. Voraussetzung ist die selbständige Nutzbarkeit: Ein einzeln nutzbarer Bürostuhl ist GWG-fähig, ein fest verbautes Bauteil dagegen nicht. GWG über 250 € sind in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.
Sammelposten (Poolabschreibung)
Alternativ können Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € netto in einen jährlichen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden. Die Methode ist für alle Güter eines Jahres einheitlich zu wählen. Für kurzlebige, günstige Anschaffungen ist meist die Sofortabschreibung vorteilhafter.
| Sofortabzug | bis 800 € netto |
|---|---|
| Verzeichnispflicht | ab 250 € netto |
| Sammelposten | 250 €–1.000 € netto |
| Poolabschreibung | 5 Jahre |
| Voraussetzung | selbständig nutzbar |
| Rechtsgrundlage | § 6 Abs. 2, 2a EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Sofortabschreibung geringwertiger Güter
§ 6 Abs. 2 EStG erlaubt die vollständige Abschreibung selbständig nutzbarer, abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter bis 800 € netto im Jahr der Anschaffung.
Sammelposten
Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € netto kann ein jahrgangsbezogener Sammelposten gebildet und über fünf Jahre gleichmäßig aufgelöst werden.
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Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
Selbständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 € netto, die sofort in voller Höhe abgeschrieben werden dürfen.
Wie hoch ist die GWG-Grenze?
800 € netto (952 € brutto) für die Sofortabschreibung. Ab 250 € netto sind die Güter in ein Verzeichnis aufzunehmen.
Was bedeutet selbständig nutzbar?
Das Wirtschaftsgut muss allein, ohne Verbindung mit anderen Gegenständen, nutzbar sein. Ein Monitor ist nur zusammen mit dem PC nutzbar und daher für sich kein GWG.
Was ist der Sammelposten?
Eine Poolabschreibung: Güter zwischen 250 € und 1.000 € netto werden in einen jährlichen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben.
Kann ich Sofortabschreibung und Sammelposten mischen?
Nur eingeschränkt. Für Güter zwischen 250 € und 1.000 € muss die Methode einheitlich pro Jahr gewählt werden. Güter bis 250 € sind stets sofort absetzbar.
Muss ich ein GWG-Verzeichnis führen?
Ja, für GWG mit Anschaffungskosten über 250 € netto, die sofort abgeschrieben werden. Erforderlich sind Angaben zum Zugangstag und den Anschaffungskosten.
Gilt die GWG-Regel auch für Arbeitnehmer?
Ja. Arbeitnehmer können Arbeitsmittel bis 800 € netto sofort als Werbungskosten absetzen; teurere Gegenstände werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Wie werden Computer und Software behandelt?
Für bestimmte Computerhardware und Software lässt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu, sodass sie faktisch im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden können.
Zählt die Umsatzsteuer zur GWG-Grenze?
Nein. Maßgeblich ist der Nettobetrag, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Ohne Vorsteuerabzug (z. B. Kleinunternehmer) zählt der Bruttobetrag.
Wo trage ich GWG ein?
In der Anlage EÜR bzw. der Gewinnermittlung unter den Betriebsausgaben, bei Arbeitnehmern in der Anlage N bei den Werbungskosten.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung im amtlichen Volltext.

