Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) nach § 44a Abs. 2 EStG bewirkt, dass die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehält – auch über den Sparerpauschbetrag hinaus. Sie lohnt sich für Personen mit geringem Gesamteinkommen unterhalb des Grundfreibetrags, etwa Kinder, Studierende oder Rentner mit hohen Kapitalerträgen.
Voraussetzungen und Antrag
Eine NV-Bescheinigung erhält, wer voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, weil das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (zzgl. Sparerpauschbetrag) nicht übersteigt. Der Antrag wird beim Finanzamt gestellt; die Bescheinigung ist der Bank vorzulegen und gilt bis zu drei Jahre.
Abgrenzung zum Freistellungsauftrag
Anders als der Freistellungsauftrag, der nur bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € wirkt, stellt die NV-Bescheinigung die gesamten Kapitalerträge vom Steuerabzug frei. Ändern sich die Verhältnisse und wird der Grundfreibetrag überschritten, ist die Bescheinigung dem Finanzamt zurückzugeben.
| Wirkung | kein Kapitalertragsteuerabzug |
|---|---|
| Voraussetzung | Einkommen unter dem Grundfreibetrag |
| Zielgruppe | Kinder, Studierende, Rentner |
| Antrag | beim Finanzamt |
| Gültigkeit | bis zu 3 Jahre |
| Rechtsgrundlage | § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG |
Rechtsprechung & Leiturteile
Ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen zu NV-Bescheinigung. Aktenzeichen und Datum dienen der Orientierung – maßgeblich ist der amtliche Volltext.
Abstandnahme mit NV-Bescheinigung
§ 44a Abs. 2 EStG erlaubt der Bank, bei Vorlage einer NV-Bescheinigung vollständig vom Kapitalertragsteuerabzug abzusehen, weil eine Veranlagung des Anlegers nicht zu erwarten ist.
Verhältnis zum Freistellungsauftrag
Neben der NV-Bescheinigung besteht die Möglichkeit des Freistellungsauftrags bis zum Sparerpauschbetrag. Beide dienen der Vermeidung eines überhöhten Steuerabzugs an der Quelle.
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Verwandte Lexikon-Begriffe
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine NV-Bescheinigung?
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, mit der die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehält – auch über den Sparerpauschbetrag hinaus.
Wer bekommt eine NV-Bescheinigung?
Personen mit geringem Gesamteinkommen unterhalb des Grundfreibetrags, etwa Kinder mit eigenem Depot, Studierende oder Rentner mit hohen Kapitalerträgen.
Wie unterscheidet sie sich vom Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag wirkt nur bis 1.000 € (Sparerpauschbetrag). Die NV-Bescheinigung stellt die gesamten Kapitalerträge vom Steuerabzug frei.
Wie beantrage ich sie?
Mit dem amtlichen Vordruck beim zuständigen Finanzamt. Sie legen die erteilte Bescheinigung anschließend Ihrer Bank vor.
Wie lange gilt die NV-Bescheinigung?
In der Regel bis zu drei Jahre. Danach ist bei Fortbestehen der Voraussetzungen eine neue Bescheinigung zu beantragen.
Was passiert bei steigendem Einkommen?
Übersteigt Ihr Einkommen den Grundfreibetrag, sind die Voraussetzungen entfallen. Die Bescheinigung ist dann dem Finanzamt zurückzugeben.
Lohnt sich die NV-Bescheinigung für Kinder?
Ja, wenn ein Depot auf den Namen des Kindes läuft und die Erträge dem Kind zuzurechnen sind. So bleiben die Kapitalerträge bis zum Grundfreibetrag steuerfrei.
Kann ich ohne NV-Bescheinigung die Steuer zurückholen?
Ja, über die Anlage KAP mit Antrag auf Günstigerprüfung. Die NV-Bescheinigung erspart aber den unterjährigen Steuerabzug und die spätere Erstattung.
Gilt die NV-Bescheinigung auch für die Abgeltungsteuer auf Dividenden?
Ja. Sie erfasst sämtliche der Kapitalertragsteuer unterliegenden Erträge, also auch Dividenden und Fondsausschüttungen.
Was ist bei Ehegatten zu beachten?
Ehegatten mit gemeinsamem Depot benötigen eine auf beide lautende Bescheinigung. Maßgeblich ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen.
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